Mit der Lohnsteuer zur Gewerkschaft

Bericht aus Geschäftsstelle UlmMitglieder der IG Metall können sich im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG bei uns ihre Lohnsteuererklärung erstellen lassen.

1. September 20201. 9. 2020


Mitglieder der IG Metall können sich im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG bei uns ihre Lohnsteuererklärung erstellen lassen.

Sprechzeiten:
Montag: von 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag: von 14 bis 17 Uhr
Bitte mit telefonischer Voranmeldung unter: 0731 151 87 47
Ansprechpartnerin: Ljiljana Kasner

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