Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Bericht aus Geschäftsstelle FreudenstadtDie Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 15. Mai 2019 den Referentenentwurf zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) beschlossen, der als Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird.

1. September 20191. 9. 2019


Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung am 15. Mai 2019 den Referentenentwurf zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) beschlossen, der als Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geht mit Beginn des parlamentarischen Verfahrens in die entscheidende Phase. Das bedeutet, dass die Regierung über den vorliegenden Entwurf diskutiert und entscheidet, wie letzten Endes das BBiG zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Wir von der IG Metall haben ganz klar unsere Forderungen gestellt:

Leider wurden bisher die Forderungen ignoriert. Lediglich bei der Mindestausbildungsvergütung wurde ein halbherziger Versuch gestartet, endlich mal eine Zahl zu nennen. Diese liegt derzeit bei 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Mit dem Wissen, dass der bundesweite Durchschnitt bereits bei 660 Euro liegt, ist die genannte Vergütung keineswegs in unserem Sinne.

Deswegen – und um noch einmal Druck für unsere übrigen Forderungen auszuüben – haben wir eine Petition für ein faires BBiG gestartet! Beteilige Dich und unterstütze unsere Forderungen, damit auch die kommenden Ausbildungsjahre eine faire und gerechte Ausbildung erleben können!

alt
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