Hinweis für Arbeitslosengeld-II-Empfängerin Magdeburg

Bericht aus Geschäftsstelle Magdeburg-SchönebeckDas Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg hat ab dem 1. Mai 2019 die Höhe der Kosten für die Unterkunft angepasst.

1. September 20191. 9. 2019


Das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg hat ab dem 1. Mai 2019 die Höhe der Kosten für die Unterkunft angepasst. Beispielsweise bei zwei Personen auf 296,40 Euro Grundmiete oder bei drei Personen auf 343 Euro. Hartz-IV-Empfänger, die bisher zur Miete zugezahlt haben, sollten daher ihren Bescheid überprüfen, denn eine automatische Anpassung bestehender Bescheide erfolgt nicht. Durch einen formlosen Antrag werden aber aktuelle Bescheide geprüft und neu berechnet.

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