Jetzt werden die Jugendvertretungen neu gewählt

Bericht aus Geschäftsstelle Bonn-Rhein-SiegZwischen dem 1. Oktober und dem 30. November finden alle zwei Jahre die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) statt.

1. Oktober 20201. 10. 2020


Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November finden alle zwei Jahre die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) statt. In der Geschäftsstelle Bonn-Rhein-Sieg ist diese Wahl in diesem Jahr in 43 Betrieben möglich. Überwiegend werden ein- und dreiköpfige Gremien gewählt, beim Autohaus RKG in Bonn eine fünfköpfige JAV.

Die JAV ist zuständig für die Belange der Jugendlichen unter 18 Jahren und für die Auszubildenden. Die JAV nimmt an den Betriebsratssitzungen teil und hat Stimmrecht, wenn es um die Angelegenheiten von Auszubildenden geht. Sogar Beschlüsse des Betriebsrats können durch die JAV für die Dauer einer Woche ausgesetzt werden.

Wenn es mehrere Betriebe im Unternehmen gibt oder mehrere Unternehmen im Konzern, die mit JAVen besetzt sind, sind auch Gesamt-JAVen oder Konzern-JAVen möglich.

Auch bei Besprechungen mit dem Arbeitgeber haben die Jugendvertreter ein Teilnahmerecht.

alt
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