Wahloption 8 Tage frei: Frist läuft

Bericht aus Bezirk BayernWer in der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie in Schicht arbeitet, kleine Kinder hat oder Angehörige pflegt, kann jährlich wählen.

1. Oktober 20191. 10. 2019


Wer in der tarifgebundenen Metall- und Elektroindustrie in Schicht arbeitet, kleine Kinder hat oder Angehörige pflegt, kann jährlich wählen: zwischen dem tariflichen Zusatzgeld und acht bezahlten zusätzlichen freien Tagen. IG Metall-Mitglieder müssen ihren Antrag für die Wahloption „acht Tage frei“ jährlich bis zum 31. Oktober für das Folgejahr stellen – am besten schriftlich. Nähere Infos dazu, wer wann darf und was zu beachten ist, gibt es hier: bit.ly/wahloption

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