Frist nicht versäumen!

Bericht aus Geschäftsstelle OffenbachBis zum 31. Oktober muss der tarifliche Anspruch auf acht freie Tage statt T-ZUG A für das Jahr 2020 geltend gemacht werden.

1. Oktober 20191. 10. 2019


Bis zum 31. Oktober muss der tarifliche Anspruch auf acht freie Tage statt T-ZUG A für das Jahr 2020 geltend gemacht werden. Anspruch auf die acht freien Tage haben Schichtarbeitende.

Für 2020 ist die Hürde für die Beschäftigten in Wechselschicht niedriger. Die Frist bis 31. Oktober gilt auch für den Antrag wegen Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung. Alle weiteren Fragen beantworten die Vertrauensleute und IG Metall-Betriebsräte.

| Das könnte Dich auch interessieren
Kontakt zur IG Metall

Newsletter bestellen