Folgeerkrankung rechtzeitig mitteilen
Wer im Anschluss an eine Krankschreibung erneut die Arbeitsunfähigkeit attestiert bekommt, muss seinem Arbeitgeber diese Folgeerkrankung ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Foto: iStock.com/Deagreez
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1. November 20201. 11. 2020