Vereinbart gilt

Bericht aus Geschäftsstelle BerlinDer Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten.

1. November 20191. 11. 2019


Der Arbeitgeber muss mündliche Absprachen mit dem Betriebsrat einhalten. Warum Mitbestimmung wirkt, bevor Betriebsvereinbarungen abgeschlossen sind, erklärt Damiano Valgolio, DKA-Rechtsanwalt unter igmetall-berlin.de

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