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Bericht aus Geschäftsstelle PassauIG Metall Passau fordert Zuzahlungsregelung bei Kurzarbeit.

1. Mai 20201. 5. 2020



Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

das Coronavirus hat uns fest im Griff und stellt uns alle vor gigantische Herausforderungen. Die aktuelle Situation hat nicht nur die Wirtschaft im Griff, sondern stellt uns auch im privaten Bereich vor enorme Probleme. Kurzarbeit ist sicher eine Möglichkeit Entlassungen zu verhindern, belastet aber das Familieneinkommen extrem. Einige Firmen zahlen auf das Kurzarbeitergeld auf, viele Firmen sind dazu nicht bereit oder nicht in der Lage.

Der neue Solidartarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie ermöglicht zumindest eine kleine finanzielle Entlastung für die Beschäftigten. Für jeden Beschäftigten werden einmalig 350 Euro in einen Topf eingezahlt. Die Betriebsparteien vereinbaren dann, wie das Geld unter den Beschäftigten verteilt wird. Bleibt am Jahresende Geld übrig, so wird es gleichmäßig an die Beschäftigten ausgezahlt.

Der Staat unterstützt die Wirtschaft durch Entlastungen beim Kurzarbeitergeld. So werden dem Arbeitgeber die kompletten Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet. Aber wo bleiben die Arbeitnehmer? Die IG Metall hat die Bundestagsabgeordneten in ganz Deutschland aufgefordert, eine Zuzahlungsregelung für Arbeitnehmer bei Kurzarbeit zu beschließen.


In eigener Sache

Das Büro der IG Metall-Geschäftsstelle Passau ist aktuell so organisiert, dass täglich nur eine Kollegin und ein Kollege im Büro anwesend sind. Damit können wir genügend Abstand im Büro halten und gewährleisten gleichzeitig, dass Ihr einen Ansprechpartner habt. Die restlichen Kolleginnen und Kollegen befinden sich im Homeoffice und sind – wie gewohnt – per E-Mail oder über Handy erreichbar.

Wir können nur gemeinsam hoffen, dass die von der Regierung getroffenen Maßnahmen in den nächsten Wochen greifen und sich das Leben Stück für Stück wieder normalisiert. Bleibt gesund.

Für das Team der Geschäftsstelle Passau


Heinz Hausner

Erster Bevollmächtigter


Erich Starkl

Zweiter Bevollmächtigter

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