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Bericht aus GeschäftsstellenDu erhältst weniger Entgelt? Dann zahlst Du auch weniger Mitgliedsbeitrag.

1. Mai 20201. 5. 2020



Du erhältst weniger Entgelt? Dann zahlst Du auch weniger Mitgliedsbeitrag.

Nach der Satzung der IG Metall beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag für Beschäftigte 1 Prozent des Bruttoentgelts. Verringert sich das Entgelt, so verringert sich auch der Beitrag. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beitrag bisher satzungsgemäß bezahlt wurde. Für alle Mitglieder, die derzeit in Kurzarbeit sind gilt: „Wir senken die Beträge entsprechend der Zeit und dem Umfang der Kurzarbeit“, informieren die drei Bevollmächtigten der Kooperationsregion Pfalz. Der Beitrag wird im Verhältnis der ausgefallenen Zeit bzw. des reduzierten Einkommens abgesenkt.

Während der Kurzarbeit bleibt der Satzungsanspruch auf alle Leistungen der IG Metall erhalten. Dies gilt für den Rechtsschutz, die Freizeitunfallversicherung und die Unterstützung in Notfällen. Für Fragen und weitere Hinweise stehen die IG Metall-Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

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