IG Metall-Bonusregelung bei Eberspächer catem in Herxheim

Bericht aus GeschäftsstellenMit dem Abschluss des Haustarifvertrags bei Eberspächer catem im Sommer 2018 wurde eine Vorteilsregelung für die IG Metall-Mitglieder im Betrieb vereinbart.

1. Mai 20201. 5. 2020


Mit dem Abschluss des Haustarifvertrags bei Eberspächer catem im Sommer 2018 wurde eine Vorteilsregelung für die IG Metall-Mitglieder im Betrieb vereinbart. Der Arbeitgeber hat 250 000 Euro an den Verein Berufs- und Lebenshilfe überwiesen, wo pauschal versteuert wurde. Der Verein zahlt den Anspruchsberechtigten jährlich im Mai eine sogenannte Erholungsbeihilfe in Höhe von 156 Euro aus, bis das Geld aufgebraucht ist.

Als Voraussetzungen für die Gewährung im Jahr 2020 hat die betriebliche Tarifkommission eine mindestens zweijährige ungekündigte IG Metall-Mitgliedschaft und die Beitragsehrlichkeit festgelegt.

In den folgenden Jahren werden weitere Mitglieder diesen IG Metall-Bonus beanspruchen können, da sich ab Mitte 2018 etliche weitere Beschäftigte in unseren Reihen organisiert haben. 2021 haben dann alle Anspruch, die seit dem 1. Juni 2019 Gewerkschaftsmitglied sind.

Wie man sieht, lohnt es sich, Mitglied zu sein bzw. zu werden. Tarifverträge sorgen für Sicherheit und zahlen sich in den nächsten Jahren regelmäßig aus.

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