Novellierung des Berufsbildungsgesetzes

Bericht aus Geschäftsstelle EisenachSeit Jahrhunderten werden junge Menschen in Berufen ausgebildet.

1. März 20201. 3. 2020


Seit Jahrhunderten werden junge Menschen in Berufen ausgebildet. Daher steht die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes ab 1. Januar 2020 in einer langen Tradition. Erstmals sind eine Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, eine zwingende Freistellung für Prüfende und die Bereitstellung von Fachliteratur durch den Ausbildungsbetrieb geregelt. Zudem erfolgt eine Klarstellung zur Freistellung an Berufsschultagen.

Hinter unseren gewerkschaftlichen Erwartungen bleibt zurück, dass das Gesetz nicht auch für dual Studierende ausgeweitet wurde.

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