Außerbetriebliches – Personal im Betrieb

Bericht aus Geschäftsstelle BerlinEinsatz von Leiharbeitsbeschäftigten, Werkverträgen oder Servicepartnern gibt es in vielen Betrieben.

1. März 20201. 3. 2020


Einsatz von Leiharbeitsbeschäftigten, Werkverträgen oder Servicepartnern gibt es in vielen Betrieben. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen kann, über Arbeitsunfälle von Beschäftigten eines anderen Unternehmens, die diese bei der Nutzung der Infrastruktur des Unternehmens erleiden, informiert zu werden. Die Entscheidung erläutert Mara Neele Künkel hier: igmetall-berlin.de

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