Textil- und Bekleidungsindustrie: Nettoentgelt per Tarifvertrag gesichert

Bericht aus Geschäftsstelle RheineRückwirkend zum 1. April 2020 konnte die IG Metall eine tarifliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband der nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie erzielen.

1. Juni 20201. 6. 2020


Rückwirkend zum 1. April 2020 konnte die IG Metall eine tarifliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeberverband der nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie erzielen.

Alle Beschäftigten haben im Falle von Kurzarbeit Anspruch auf einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, sodass 80 Prozent des monatlichen Nettoentgeltes abgesichert sind.

Es gibt keine unterschiedlichen Behandlungen zwischen Angestellten und gewerblichen Beschäftigten: Für alle gelten nun die gleichen Regeln.

In Betrieben, in denen schon Kurzarbeit vereinbart wurde, die Betriebsvereinbarung aber keine Aufstockung vorsieht, muss der Arbeitgeber nun die tarifliche Aufzahlung leisten. In Betrieben, in denen betrieblich eine höhere Aufzahlung vereinbart wurde, gilt die betriebliche Regelung.


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