Kurzarbeit

Bericht aus Geschäftsstelle BetzdorfViele unserer Mitglieder befinden sich zurzeit in Kurzarbeit.

1. Juni 20201. 6. 2020


Viele unserer Mitglieder befinden sich zurzeit in Kurzarbeit. Da wir nicht wissen können, wer das namentlich ist, bitten wir all diejenigen, die weniger Einkommen durch Kurzarbeit haben, sich bei uns unter Vorlage der Abrechnung zu melden, damit wir den Beitrag rückwirkend anpassen können. Die Bundesregierung hat das „Corona-Steuerhilfegesetz“ beschlossen. Damit stellt sie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (KuG) und zum Saison-KuG steuerfrei – bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Dies gilt rückwirkend ab 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

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