Kurzarbeit und Mitgliedsbeitrag

Bericht aus Geschäftsstelle AschaffenburgAb Juni 2020 besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, seinen Gewerkschaftsbeitrag 1.

1. Juni 20201. 6. 2020


Ab Juni 2020 besteht für jedes Mitglied die Möglichkeit, seinen Gewerkschaftsbeitrag 1:1 auf die Einkommenssituation durch Kurzarbeit anzupassen. Voraussetzung ist: Der Beitrag entspricht einem Prozent des Bruttoeinkommens.

Wir fordern alle Mitglieder auf, ihren Beitrag zu prüfen. Unsere Beitragshotline: jeweils freitags von 9.30 bis 12 Uhr. Telefon: 06021 864219.

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