Beiträge in Kurzarbeit

Bericht aus Geschäftsstelle KoblenzDie Beiträge der IG Metall werden für Zeiten der Kurzarbeit entsprechend dem verringerten Einkommen angepasst.

1. Juni 20201. 6. 2020


Die Beiträge der IG Metall werden für Zeiten der Kurzarbeit entsprechend dem verringerten Einkommen angepasst. Auch bei anderen Ereignissen werden die Beiträge reduziert.

Bei Bezug von Krankengeld, Elternzeit, Rente und Arbeitslosigkeit erfolgt ebenfalls eine Reduzierung der Beiträge. Für entsprechende Anpassungen kannst Du Dich im Betrieb an die IG Metall-Betriebsräte oder Vertrauensleute oder direkt an die IG Metall Koblenz wenden. Wir sind zu unseren Öffnungszeiten erreichbar.

WIR SIND FÜR DICH DA!

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