Alltag in der Pandemie

Bericht aus Geschäftsstelle LandshutDie IG Metall unterstützt ihre Mitglieder bei allen Fragen.

1. Juni 20201. 6. 2020


Ein Arbeitstag unter Corona-Bedingungen: Die Corona-Pandemie hat die Gesellschaft im Griff. Das Virus an der Ausbreitung zu hindern – das haben wir schon verinnerlicht und akzeptieren die Verhaltensregeln in unserem Leben. Abstand halten, kein Hände schütteln, Nase-Mund-Maske beim Einkaufen tragen. Nach einer längeren Unterbrechung durch Kurzarbeit, Urlaub und Zeitkontoabbau ist wieder Arbeitsalltag angesagt. Von Alltag kann keine Rede sein. Wenn der Wecker klingelt, wird erst mal zur Stirn gegriffen: Habe ich Fieber? Nein, alles gut. Der Weg in die Frühschicht kann angetreten werden. Den Werksbus mit Maske und Abstandsregeln zu nutzen, ist eine neue Erfahrung. Vorsichtig die ersten Worte wechseln, gefiltert durch ein Vlies vor dem Mund. Wir gehen aufgereiht wie auf einer Perlenschnur im geregelten Abstand durch das Werkstor. Der Weg führt direkt zum Montageband, die Umkleideräume sind nicht angesagt. In Corona-Zeiten kommen wir bereits in Arbeitskleidung. Vor Arbeitsbeginn erfolgt erst mal die Unterweisung in die Hygiene- und Abstandsregeln der neuen Arbeitsschutzstandards. Einige Arbeitsplätze wurden umgebaut. Hier und dort schützen Abtrennungen aus Plexiglas vor möglichen Tröpfchen. Das Aerosol meines Kollegen muss daran gehindert werden, mich zu erreichen. Dann kommt die erste Pause. Merkwürdig ist es in den umgestellten Räumen. Wir sitzen uns nicht mehr gegenüber, sondern im gebotenen Abstand. Zurück am Montageband. Manche Arbeitstakte erfordern neue Hilfsmittel, um dem Virus Einhalt zu gebieten. Werkzeuge müssen desinfiziert werden. Der erste Arbeitstag, die erste Schicht – eine neue Erfahrung. Beim Verlassen des Werkes stellt sich die Frage: Wie lange wird das noch so gehen?


Neue Standards

Seit dem 16. April hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Standards für den Arbeitsschutz erlassen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind am Arbeitsplatz einzuhalten. Dabei gilt: Technische Maßnahmen sind vor organisatorischen durchzuführen. Nur wenn keine von beiden realisierbar ist, kommt es zu persönlichen Schutzausrüstungen.

Das Arbeitsschutzgesetz nennt dies „TOP-Prinzip“: technisch, organisatorisch und persönlich. Die einzelnen Arbeitsplätze sind zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung unter Corona-Gesichtspunkten durchzuführen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsräte begehen die einzelnen Arbeitsplätze und entscheiden am besten nach dem Ampelprinzip. Grün bedeutet: Die Standards werden eingehalten. Gelb: Hier muss eine Maßnahme umgesetzt werden. Rot: Dieser Arbeitsplatz kann so nicht genutzt werden. Gemeinsam werden Entscheidungen getroffen, wie Beschäftigte wirksam vor dem SARS-CoV-2 geschützt werden können. Dabei ist die Unterweisung der Schlüssel zum Erfolg.

Die besten Maßnahmen nützen nichts, wenn die Betroffenen nicht einbezogen werden. Prävention erfordert eine systematische und ausreichende Information. Und auch die Beschäftigten sind gefordert: Sie sollten alle erforderlichen Maßnahme mittragen.

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