#Kurzarbeit

Bericht aus Geschäftsstelle HerbornBeschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet.

1. Juli 20201. 7. 2020


Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden mit einer Reduzierung des Mitgliedsbeitrags entlastet. Das Recht auf Beratungs- und Unterstützungsleistungen bleibt trotzdem bestehen. Für die Reduzierung der Beiträge meldet Euch bei Euren IG Metall-Betriebsräten bzw. in unserer Geschäftsstelle.

alt
| Das könnte Dich auch interessieren
Kontakt zur IG Metall

Newsletter bestellen