Tarifflucht im Kfz-Handwerk

Bericht aus Geschäftsstelle Ludwigshafen-FrankenthalVöllig überraschend hat der Landesverband „Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rheinland-Pfalz“ etliche Tarifverträge, teils schon zum Ende 2019, gekündigt.

1. Januar 20201. 1. 2020


Völlig überraschend hat der Landesverband „Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Rheinland-Pfalz“ etliche Tarifverträge, teils schon zum Ende 2019, gekündigt. Als Grund wird der technologische Wandel zur Elektromobilität und zu anderen alternativen Antriebssystemen angegeben. Damit verbunden seien rückläufige Reparaturzahlen und sich ändernde Kundenpräferenzen.

Die IG Metall verurteilt diesen unangekündigten Schritt und bewertet die Kündigung kurz vor Weihnachten als Provokation. Die Arbeitgeber führen an, dass sie mit den bisher bestehenden Tarifverträgen den aktuellen Umbrüchen in der Arbeitswelt nicht adäquat begegnen können. Die IG Metall befürchtet, dass hier zu Lasten der Beschäftigten eine Kostenverbesserung durchgesetzt werden soll. Die Tarifverträge im pfälzischen Kfz-Handwerk gelten für etwa 7500 Beschäftigte in über 800 Betrieben.

Die Kündigung der Tarifverträge ist umso gravierender, da der Umbau der Arbeitswelt im Zuge von Digitalisierung und Elektromobilität erst am Anfang steht. Offenbar dient der technologische Wandel etlichen Betrieben, Werkstätten und Niederlassungen als Vorwand, um auf Kosten der Beschäftigten hausgemachte Probleme zu lösen.

„Qualität hat ihren Preis – gute Arbeit auch! Wir müssen deutlich machen, dass die tarifgebundenen Beschäftigten kein störender Kostenfaktor sind, den man einfach auf lange Sicht streichen kann. Wir sind der Verkauf, der Service und kompetenter Partner rund ums Auto. Ohne uns geht nichts! Wer glaubt, in Zukunft arbeiten wir zum Billiglohn, hat sich verrechnet!“, so Mathias Franz von der IG Metall Ludwigshafen-Frankenthal.


Folgende Tarifverträge wurden gekündigt:
  • Manteltarifvertrag
  • Betriebliche Sonderzahlungen
  • Verdienstsicherung und Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge
  • Übernahme der Auszubildenden


Rechtsinformation

Etliche Tarifverträge im Kfz-Gewerbe der Pfalz wurden von den Arbeitgebern fristgerecht gekündigt. Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Nachwirkung (§ 4 Abs. 5 TVG). Das heißt, der Tarifvertrag gilt nicht mehr unmittelbar und zwingend. Abweichungen zuungunsten der Beschäftigten sind nun möglich.


Für gewerkschaftlich Organisierte gilt die Nachbindung und Nachwirkung zwingend, solange sie beim Arbeitgeber nichts unterschreiben.
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