Runter mit der Last!

Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch übermäßige körperliche Belastung während der Arbeit entsteht, ist gewaltig: Im produzierenden Gewerbe treten die Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes am häufigsten auf. Sie führten im Jahr 2016 zu 43,2 Millionen Arbeitsunfähigstagen.

1. Januar 20191. 1. 2019
Jan Chaberny


Manchmal, wenn man auf Technologiemessen umherschweift oder Diskussionen zur Digitalisierung verfolgt, könnte man glatt glauben, diese schöne, smarte Arbeitswelt minimiert schwere körperliche Arbeit, ach was: schafft sie kurzerhand komplett ab. Physische Belastungen gehören bald schon  der Vergangenheit an. Alles, was übrig bleibt, ist sanftes Tablet-Wischen, ist unmerkliches Tasten-Drücken, ist leises Sprechen. Körperlich belastende Arbeiten übernehmen die Roboter.

Die Realität sieht anders aus und wird nicht so bald vergehen. Heben, halten, tragen, schieben, ziehen, den Rücken verdrehen, arbeiten über Kopf, in der Hocke, kniend, schwere Gewichte bewegen, immer wieder dieselbe Bewegung ausführen: Das gehört zum Arbeitsalltag vieler Menschen.


Belastungen reduzieren 

Übermäßige körperliche Belastungen aber, das ist belegt, führen zu gesundheitlichen Beschwerden. Häufiges Heben, Halten, Tragen etwa kann Rückenschmerzen verursachen. „Die körperlichen Belastungen sind nach wie vor zu hoch. Und auch die Digitalisierung ist kein Selbstläufer zur Verbesserung der Arbeit“, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall. „Wer den Beschäftigten die ‚Knochenjobs‘ ersparen will, muss sich einmischen, Belas­tungen ermitteln und Maßnahmen zum Abbau durchsetzen. Wie das gehen kann, zeigt die Initiative ‚Runter mit der Last‘“.

Die Initiative will, dass körperliche Belastungen zum Thema werden ― in den Betrieben, wie im Arbeitsschutz selbst. Breite Vernetzung ist Voraussetzung dafür, betriebliche Aktivitäten voranzutreiben: Die Gefährdungsbeurteilung muss, wie vom Arbeitsschutz vorgeschrieben, in allen Betrieben umgesetzt werden. Langfristig sollen die rechtlichen Instrumente für die betrieblichen Praktiker überprüft und eine Weiterentwicklung angestoßen werden.

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