Mitglieder haben es besser bei Hennecke

Bericht aus Geschäftsstelle Bonn-Rhein-SiegDurch den Antrag von Hennecke, das tarifliche Zusatzgeld B aufgrund schlechter wirtschaftlicher Situation aussetzen zu wollen, konnte erstmalig ein Bonus aus dem Standortsicherungstarifvertrag von 2016 nur für Mitglieder der IG Metall durchgesetzt werden.

1. Dezember 20191. 12. 2019


Durch den Antrag von Hennecke, das tarifliche Zusatzgeld B aufgrund schlechter wirtschaftlicher Situation aussetzen zu wollen, konnte erstmalig ein Bonus aus dem Standortsicherungstarifvertrag von 2016 nur für Mitglieder der IG Metall durchgesetzt werden.

Bevor es zu Verhandlungen auf Ebene der Tarifvertragsparteien kam, stimmte bereits der Betriebsrat von Hennecke, wie im Tarifvertrag vorgesehen, einem Aufschub der 400 Euro des T-Zug B zu, geknüpft an die Bedingung, dass mit Abrechnung für den Monat Dezember nur die Gewerkschaftsmitglieder bei Hennecke eine Bonuszahlung in Höhe von 300 Euro (Bonus aus dem Standortsicherungsvertrag von 2016) erhalten. Sollte diese Zahlung wie in den Jahren zuvor jedoch an alle Beschäftigten ausgezahlt werden, muss mit sofortiger Wirkung auch das T-Zug B in Höhe von 400 Euro an Kolleginnen/Kollegen ausgezahlt werden.

Im Januar 2020 beraten die Tarifvertragsparteien, ob das T-Zug B aufgrund einer verbesserten wirtschaftlichen Situation nachträglich ausgezahlt werden muss.

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