Reinigungsspezialist Kärcher: Gericht löst Betriebsrat auf
Gesetzliche Pflichten grob verletzt

Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat den Betriebsrat von Kärcher im schwäbischen Winnenden aufgelöst. Damit folgten die Richter dem Antrag der IG Metall Waiblingen. Die IG Metall wirft dem Betriebsrat des Reinigungsspezialisten „grobe Pflichtverletzung“ vor und hatte deshalb gegen ihn geklagt.

25. Juli 201325. 7. 2013


„Der Betriebsrat hat seine gesetzlichen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz grob verletzt“, stellte das Arbeitsgericht in Stuttgart fest. Beim Hersteller der bekannten gelben Reinigungsgeräte habe es weder 2011 noch 2012 gesetzeskonforme Betriebsversammlungen gegeben. Und: Die Pflicht, mit der Gewerkschaft zusammenzuwirken, sei ebenfalls missachtet worden.

Mit ihrem Urteil folgten die Stuttgarter Arbeitsrichter dem Antrag der IG Metall Waiblingen. „Wir stehen für eine Betriebsratsarbeit ohne die IG Metall“, hatte Ende 2012 der Betriebsratsvorsitzende Hans-Jörg Ziegler in einer vorgeblich zur Betriebsversammlung umfunktionierten Weihnachtsfeier gesagt: Die bei Kärcher seit Jahrzehnten gepflegte Kultur sei der richtige Weg – ohne eine dritte Kraft. Die IG Metall Waiblingen reichte darauf im Januar 2013 Klage gegen den Kärcher-Betriebsrat ein.

Die Beschäftigten haben 2014 die Wahl

„Das Betriebsverfassungsgesetz steht über der sogenannten Kärcher-Kultur, das ist nun klar“, kommentiert Waiblingens Erster IG Metall-Bevollmächtigter Matthias Fuchs das Urteil vom 24. Juli. Die Anwälte des Kärcher-Betriebsrats kündigten freilich an, dass sie in Berufung gehen wollen, notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht. So lange würde das Urteil nicht rechtskräftig werden und das bisherige Gremium bliebe im Amt. Sollte sich das bis zu den Betriebsratswahlen 2014 hinziehen, „haben die Beschäftigten die Wahl“, sagt Matthias Fuchs: „Wollen sie einen Betriebsrat im bisherigen Stil oder wollen sie lieber einen, der sich an Recht und Gesetz hält?“

Kärcher aber setzt die beiden kritischen IG Metall-Betriebsräte Bianka Hessel und Cumhur Kir „mit unberechtigten Abmahnungen unter Druck und bedroht sie mit Kündigung“, erklärt Matthias Fuchs: „Sie sollen diszipliniert werden.“ Bianka Hessel klagt dagegen, die IG Metall gewährt ihr Rechtsschutz und prüft eine erneute Strafanzeige – dieses Mal wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit.

Viel lieber aber möchte sich Fuchs im Interesse der Beschäftigten um die im Betrieb anstehenden Fragen kümmern: das Arbeitszeitmodell zum Beispiel oder die Frage, warum der Personalausschuss des Betriebsrats nie tagt. Immerhin: Das diesjährige Tarifergebnis der IG Metall wurde auch bei Kärcher umgesetzt. Matthias Fuchs dazu: „Gut so, das freut uns. Umso unverständlicher ist die Ablehnung der IG Metall durch die Geschäftsleitung und die Mehrheit des Betriebsrates.“
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