Mehr Rechte durch Internationale Rahmenabkommen
Tag für Tag weltweit neu erkämpft

Für das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen Gewerkschafter weltweit jeden Tag aufs Neue. Internationale Rahmenvereinbarungen sind dabei ein wichtiges Instrument zur Wahrung von Arbeitnehmerinteressen in großen internationalen Unternehmen.

24. Juli 201324. 7. 2013


Internationale Rahmenvereinbarungen (IRV) gibt es seit Mitte der 1990er Jahre. Sie haben das Potenzial, die Vereinigungs- und Tarifvertragsfreiheit am Arbeitsplatz durchzusetzen, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu erhöhen, einen sozialen Dialog zu verankern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern ― und zwar weltweit an allen Standorten des betreffenden multinationalen Unternehmens. Unterzeichnet werden diese Abkommen von den Globalen Gewerkschaftsföderationen für die Arbeitnehmerseite und von Vertretern der Konzerne auf Seiten der Arbeitgeber.

Mittlerweile sind fast hundert solcher Abkommen unterzeichnet worden, etwa zwei Dutzend gibt es im Geltungsbereich der IG Metall. Mit den IRVs haben Hunderttausende von Arbeitnehmern in transnationalen Konzernen, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, die Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber der Konzernleitung einzufordern. Dies kann letztlich aber nur gelingen, wenn die Umsetzung von einem effektiven Monitoring kontrolliert wird.
 

Ergebnis zäher Verhandlungen

 

Die Abkommen nehmen Bezug auf die grundlegenden Arbeitnehmerrechte, die in den einschlägigen internationalen Konventionen, insbesondere den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) enthalten sind. Diese beinhalten beispielsweise die Abschaffung von Zwangsarbeit, ein Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot von Kinderarbeit, die Festlegung eines Mindestalters für Beschäftigte, sowie die Tarif- und Vereinigungsfreiheit.

Die Internationalen Rahmenvereinbarungen stehen weltweit für angemessene Beschäftigungsbedingungen. Unterzeichnen Konzerne eine IRV ― wozu in vielen Fällen zähe Verhandlungen nötig sind ―, dann hat das auch Vorteile für die Beschäftigten in Deutschland. Denn wenn die Bosse großer Konzerne damit drohen, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern, lautet die Begründung oft, dass sie dort günstiger fertigen könnten. Das ist aber meist mit menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen erkauft.
 

Kein Papiertiger

 

Damit die Internationalen Rahmenvereinbarungen kein Papiertiger bleiben, muss im Konzern ein nachhaltiger Umsetzungsprozess angestoßen werden, der von den Arbeitnehmervertretern begleitet und bei Bedarf eingefordert wird. Ein erster Schritt ist die Bekanntmachung bei Beschäftigten und Führungskräften weltweit. Dass es hier oft noch viel zu tun gibt, zeigt ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit. Siemens hat vor einem Jahr eine IRV unterzeichnet. Auf der indonesischen Insel Batam stellt der Konzern Hörgeräte her. Knapp 800 Beschäftigte, überwiegend Frauen, bauen in Handarbeit die Einzelteile zusammen. Ein Besuch des internationalen Industriegewerkschaftsverbandes IndustriAll Global zeigte vor kurzem, dass in dem Betrieb gegen eine Reihe von Bestimmungen verstoßen wird.

Als die Beschäftigten sich dort organisieren wollten, wurde ihnen mit Produktionsverlagerung und dem Abbau von Leistungen gedroht. Die Frauen ließen sich nicht einschüchtern und gründeten eine Betriebsgewerkschaft. Seitdem gibt es Repressalien gegen Gewerkschaftsmitglieder. Manche wurden entlassen, befristet beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern wird der Arbeitsvertrag nicht verlängert, dafür werden nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter eingestellt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die in der IRV verankerte Vereinigungsfreiheit. Die Vereinbarung war in Indonesien nicht einmal bekannt. Dieses Beispiel zeigt, dass sich global agierende Unternehmen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten nicht nur werbewirksam bekennen, sondern auch danach handeln müssen. Der Wertekanon der IRVs muss insbesondere von Verantwortlichen der Konzerne Tag für Tag neu vorgelebt werden.
 

Gilt auch für Zulieferer

 

Im Organisationsbereich der IG Metall haben seit 1998 eine Reihe von großen und weltweit agierenden Unternehmen eine IRV unterzeichnet: Darunter sind Faber-Castell, ZF Friedrichshafen, MAN, Schwan-Stabilo, Siemens, Staedtler, Wilkhahn, Pfleiderer, Hartmann, Triumph, Volkswagen, Daimler, GEA, Rheinmetall, Bosch, BMW, EADS, Gebrüder Röchling. Die Schutzbestimmungen gelten immer auch bei den Zulieferern der jeweiligen Konzerne und verpflichten zur Einhaltung von Mindeststandards für alle Arbeitnehmer.

Denn nur wenn soziale Standards in der gesamten Wertschöpfungskette eingehalten werden, handelt ein Konzern auch sozial verantwortlich. Kosten und soziale Verantwortung können nicht auf Zulieferer abgewälzt werden. Wie dringend das notwendig ist, haben kürzlich die verheerenden Brände und der Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch mit über 1100 Toten auf grausame Weise gezeigt.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen