Das Betriebsrätegesetz
In der Krise bewährt

Mit dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 wurde erstmals in Deutschland eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer rechtlich verankert. Der Vorläufer-Regelung der heutigen Betriebsverfassung sind heftige Auseinandersetzungen vorausgegangen – im Parlament und auf der Straße.


Das Betriebsrätegesetz aus der Weimarer Republik forderte für Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Betriebsrat. Die Arbeit des Betriebsrats beschränkte sich allerdings auf soziale und beratende Funktionen, Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sah das Gesetz nicht vor.


Weimarer Republik

1922 folgte das Gesetz über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in die Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften. Von da an galten für Arbeitnehmervertreter die gleichen rechtlichen Regelungen wie für alle Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Nazis setzten das Betriebsrätegesetz 1934 ausser Kraft und ersetzten es durch das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit“, das jegliche Form der Mitbestimmung beseitigte. Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes ermöglichen die alliierten Siegermächte mit dem „Kontrollratsgesetz 22“ vom April 1946 die Errichtung und Tätigkeit von Betriebsräten nach demokratischen Grundsätzen.


Bundesrepublik Deutschland

Am 14. November 1952 trat schließlich das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht nur unzureichend gestaltete Rechte des Betriebsrats in bestimmten sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten vor. Für Kapitalgesellschaften schreibt es die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in Aufsichtsräten fest. Im Januar 1972 wird das neue Betriebsverfassungsgesetz verkündet. Es stellte einen Fortschritt gegenüber der vorherigen Regelung dar, blieb aber insgesamt hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück.


Betriebsräte sorgen für Stabilität

Besonders in Krisen habe sich die Bedeutung der Betriebsratsgremien als Teil der industriellen Demokratie gezeigt, resümiert DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel anlässlich des Jubiläums des Betriebsratsgesetzes: „Die derzeitige Wirtschafts- und Finanzkrise zeigt deutlich, wie wichtig Betriebsräte und mitbestimmte Aufsichtsräte für Stabilität und Entwicklung von Unternehmen sind. Überall bewähren sich Betriebsräte als Krisenmanager“, so Hexel. Er betonte jedoch, dass es den Betriebsratsgremien in den Unternehmen auch heute noch an gleichberechtigter Macht fehle. Echte Teilhabe und wirksame demokratische Kontrolle der Unternehmensleitung durch die Beschäftigten gebe es nicht, da Betriebsräte auch heute noch keine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Belangen hätten. In den Aufsichtsräten seien die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor stets in der Minderheit.

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