Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Gut gemeint, aber lückenhaft

Mit einem ausländischen Berufsabschluss haben es Arbeitnehmer in Deutschland bislang nicht einfach. Nicht immer wird der Abschluss anerkannt. Dann können sie ihren Beruf nicht ausüben. Das Bundeskabinett hat dazu nun ein Anerkennungsgesetz verabschiedet. Die IG Metall hält den Gesetzentwurf ...

28. März 201128. 3. 2011


... jedoch für lückenhaft.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verabschiedet. Danach sollen beispielsweise türkische Mechaniker oder russische Krankenschwestern das Recht bekommen, ihre Abschlüsse auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss prüfen zu lassen.

Gesetzentwurf ist lückenhaft
Dass die Bundesregierung endlich ein Anerkennungsgesetz auf den Weg gebracht hat, mit dem man die beruflichen Chancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt verbessern will, begrüßt die IG Metall. Allerdings wird hier nur eine Teilgruppe berücksichtigt. Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung für bereits hier lebende und arbeitende Migranten – etwa, wenn sie aus einem Bürgerkriegsland geflohen sind – werden in dem Gesetz nicht erwähnt. „Diese Menschen sind nicht mit einem Koffer voller Zeugnisse eingereist, sondern vor Krieg und Verfolgung geflohen, weshalb ihnen heute Qualifikationsnachweise fehlen“ sagt Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall.

Die IG Metall ist dafür, ein Kompetenzfeststellungsverfahren im Anerkennungsgesetz aufzunehmen. Das könnte sich an den Vorgaben der jeweiligen Verordnung über die Berufsausbildung orientieren. „So kann sichergestellt werden, dass betroffene Beschäftigte nicht länger wie Ungelernte unter ihrem Niveau eingesetzt und bezahlt werden“, so Wetzel.

Nachbesserungen nötig
Eckpunkte des geplanten Gesetzes hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2009 vorgestellt. Dieser Entwurf enthielt noch Regelungen zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen und Schulabschlüssen der Menschen, die sich regelmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten. Diese hätten damit auch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dieser Teil fehlt in dem nun verabschiedeten Entwurf. In die gleiche Richtung geht die Ankündigung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung zuwandernder Akademiker bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Auch dieser Punkt fehlt in dem aktuellen Gesetzentwurf.

Die Frage der Finanzierung wird in dem Entwurf überhaupt nicht erwähnt. Auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Erstanlaufstellen sind für reglementierte Berufe weiter nicht geklärt. In dem Gesetzentwurf fehlen zudem:

  • Informationen über Anerkennungsmöglichkeiten vor der Einreise.
  • Ein öffentlich zugängliches Informationsportal sowie eine Festlegung von Informationspflichten durch die zuständigen Behörden und Stellen.
  • Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Qualität und der bundesweiten Vergleichbarkeit der Bewertungen sowie eine Informationsplattform.
  • Die für die Arbeitsmarktintegration besonders wichtigen und in den Eckpunkten angekündigten Maßnahmen zur Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierung.

Die IG Metall fordert, den Entwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auszubauen und die fehlenden Regelungen noch zu ergänzen.

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