Mutterschutzgesetz
Zum Kündigungsverbot bei Schwangerschaft
Einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nach dem Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass das Kündigungsverbot auch weiterhin 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin beginnt.
Foto: iStock.com/tatyana_tomsickova
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17. Februar 202317. 2. 2023