Außerordentliche Verdachtskündigung
Darlegungslast des Arbeitgebers
Der dringende Verdacht einer Manipulation des Kassenbestands durch Nichtbonieren von Warenverkäufen kann grundsätzlich einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen. Die Anforderungen an die dem Arbeitsgeber obliegende Darlegungs- und Beweislast dürfen hierbei aber nicht überspannt werden.
Foto: iStock.com/Chris Ryan
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24. Februar 202324. 2. 2023