Tarifabschluss für Galvaniseure, Metallbildner und Graveure
Einkommen und Beschäftigung gesichert

IG Metall und Arbeitgeber haben für das Galvaniseurhandwerk ein Tarifergebnis erreicht. In der von der Krise besonders betroffenen Branche konnten Reallöhne und Beschäftigung gesichert werden. Für Auszubildende steigen die Vergütungen überdurchschnittlich.

23. November 200923. 11. 2009


„Vor dem Hintergrund der Krise durchaus beachtlich“, bewertet IG Metall-Verhandlungsführer Alwin Boekhoff das Ergebnis. Seine Begründung: „Mit Einmalzahlung und Tarifsteigerung sichern wir den Reallohn. Mit dem überproportionalen Anstieg der Ausbildungsvergütungen erhöhen wir die Attraktivität des Galvaniseurhandwerks für junge Leute und verbessern so die Zukunftschancen der Branche. Mit der tarifvertraglichen Beschäftigungssicherung schaffen wir mehr Jobsicherheit.“

Das Ergebnis im Detail
Lohn- und Gehaltsempfänger erhalten für die Monate Juli 2009 bis Mai 2010 eine Einmalzahlung von 250 Euro brutto. Ab Juni 2010 werden Löhne und Gehälter um 1,8 Prozent erhöht, bei einer Laufzeit bis Ende April 2011. Die Einmalzahlung kann in vollem Umfang oder in Raten ausgezahlt werden. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann betrieblich geregelt werden. Spätester Termin ist die Endabrechnung für Mai 2010.
Die Tariferhöhung von 1,8 Prozent kann auf Antrag des Arbeitgebers bis Januar 2011 verschoben werden, aber nur aus nachweislich wirtschaftlichen Gründen. Der Antrag ist an die Tarifvertragsparteien zu richten. Sie entscheiden darüber.

Mehr Geld für Auszubildende
Ein besonderes Plus erhalten Auszubildende. Ihre Vergütungen werden in zwei Stufen um bis zu 4,7 Prozent erhöht. Die erste Stufe der Erhöhung beginnt am 1. März 2010, die zweite am 1. August 2010. Laufzeit- Ende ist am 31. August 2011. Fertig Ausgebildete müssen für mindestens zwölf Monate übernommen werden.

Beschäftigung gesichert
Der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung vom Februar 2008 wurde unbefristet verlängert. Die Arbeitszeit kann also weiter betrieblich um bis zu sechs Stunden – von 36 auf 30 pro Woche – ohne Lohnausgleich gesenkt werden. Im Gegenzug sind für den Zeitraum der Absenkung betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.

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