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Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

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Elektronische-Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)

Nach 85 Jahren ist Schluss: Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient. Neue werden nicht mehr verschickt. Der Karton wird 2012 durch das Verfahren „Elektronische-Lohn-Steuer-Abzugs- Merkmale“, kurz ELStAM, ersetzt. Weil sich das jedoch verzögert, bleibt die Karte von 2010 samt aller Abzugsmerkmale auch 2011 gültig.
Sie ist nur dann anzupassen, wenn sich der Kinderfreibetrag oder andere Freibeträge (wie etwa die Kilometerpauschale), ändern oder man in eine höhere Steuerklasse rutscht. Für alle Änderungen auf der Lohnsteuerkarte ist jetzt das Finanzamt zuständig und nicht mehr die Gemeinde.

Der Übergang
Wer 2011 den Arbeitgeber wechselt nimmt die alte Karte einfach mit. Wer erstmals eine Steuerkarte benötigt, erhält vom Finanzamt eine Ersatzbescheinigung. Ausnahme: Ledige, die 2011 ein Ausbildung beginnen. Sie stuft der Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I, wenn Azubis ihre Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.), das Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilen und gleichzeitig schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

2012 soll dann ELStAM starten. Eine Datenbank, in der Finanzämter Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge sowie Religionszugehörigkeit von Beschäftigten speichern und sie Arbeitgebern elektronisch übermitteln. Um ELStAM abrufen zu können, müssen sich Betriebe über ein Online-Portal registrieren sowie die IdNr. und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers eingeben.

Bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen hat der Arbeitgeber diese Infos bereits. Übrigens: ELStAM-Daten abrufen darf nur der aktuelle Arbeitgeber. Bei einem Jobende oder -wechsel erlischt die Berechtigung.