Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht hat drei Abteilungen mit jeweils einem Leiter, der gleichzeitig Professor an der Münchener Hochschule ist, etwa Volker Rieble. Dazu fast zwei Dutzend wissenschaftliche Mitarbeiter. Das Zentrum veranstaltet Kongresse („Zukunft der Zeitarbeit“, etwa mit dem Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes als Referenten), Tagungen und Vortragsreihen, die Ludwigsburger Rechtsgespräche („Kartellrecht und Arbeitsmarkt“) und produziert juristische Leitfäden („Rechtschutz gegen Mindestlöhne“).
Die Stoßrichtung ist klar: Wie etwa Arbeitgeber einen Streik für einen Tarifsozialplan verhindern können (Neue und besondere Verhandlungsstrategien bei Restrukturierungen), wie Betriebsratsmitglieder abgemahnt, außerordentlich gekündigt, strafrechtlich verfolgt und des Amtes enthoben werden oder ganze Gremien aufgelöst werden können („Rechtsschutz vor dem Betriebsrat“).
Nicht anders die Forschungsprojekte, die sich mit „außerordentlichen Kündigungen Unkündbarer“ beschäftigen, der „stark reglementierten und inflexiblen“ Mitbestimmungsordnung oder der „Modernisierung des Arbeitskampfrechts zu einem Tarifverhandlungsrecht“.
„Kein Betriebsrat, kein Tarifvertrag“
Bis 2010 veröffentlichte Rieble Kolumnen mit Titeln wie „Mehr Spaß ohne Tarif“, in denen er über Tarifflucht „als notwendiges Korrektiv gegenüber der Tarifmacht der Verbände“ schreibt. Ganz besonders hat ihm es die Leiharbeit angetan. Kommunale Arbeitgeber ermunterte er dazu, Leiharbeiter gegen streikende Erzieherinnen einzusetzen. Für ihn ist Leiharbeit die ideale Alternative zu Befristungen. „Zeitarbeit nimmt dem Einsatzbetrieb die Rechtslasten ab und mindert so die Transaktionskosten“. Der Einsatzbetrieb könne sich auf sein Wert schöpfendes Kerngeschäft konzentrieren „und die fröhliche Beschäftigung mit Arbeitsrecht, Arbeitsrichtern und Anwälten anderen Frohnaturen überlassen.“
Von den Vorteilen („eine als diebische Elster verdächtigte Mitarbeiterin kann der Arbeitgeber an den Verleiher zurückgeben“) rückt er allerdings ab, als „das Bundesarbeitsgericht den Betriebsräten eine neue Waffe gegen den Einsatz von Zeitarbeitnehmern in die Hand gegeben“ habe. Nun, da sich Zeitarbeit erschwere, öffneten sich „Überlaufventile in andere Formen arbeitsteiligen Wirtschaftens“. Rieble favorisiert jetzt den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten. Auch eine Kombination von Industriedienstleistung und Zeitarbeit sei möglich. „Beim Industriedienstleister gibt es meist keinen Betriebsrat und auch keinen Tarifvertrag.“
Anleitung zum Lohndumping
Ein unerwartetes Medienecho gab es auf die ZAAR-Tagung im September 2011 mit dem harmlosen Titel „Freie Industriedienstleistungen als Alternative zur regulierten Zeitarbeit“. Was vor allem daran lag, dass der IG-Metall-Rechtsanwalt Dieter Stang unerkannt an der Veranstaltung teilnahm, worüber die Wochenzeitung „ZEIT“ und die „Frankfurter Rundschau“ berichteten, allerdings ohne die Finanzierung von ZAAR durch Arbeitgeberverbände zu nennen. Siemens, BASF, Porsche, BMW, die Deutsche Bahn, Robert Bosch, Metro, Randstad, Manpower, Anwälte von Großkanzleien – sie alle wollten wissen, wie „ohnehin billige Leiharbeiter durch noch billigere Beschäftigte“ zu ersetzen sind (ZEIT, 8. Dezember 2012). Dabei wurde präzise erklärt, welche juristischen Klippen zu umschiffen seien, wenn Stammpersonal oder Leiharbeiter durch Werkvertragsarbeitnehmer ersetzt werden sollen. „Das war eine Anleitung zum Lohndumping“, kommentierte Stang von der IG Metall in der ZEIT. Rieble beklagte die „sinkende Attraktivität“ im Bereich der Leiharbeit. Nach dem CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts und unter dem „Damoklesschwert des Branchenmindestlohns“ sei „ein Lohnunterbietungswettbewerb mit ihr“ nicht mehr zu gewinnen.
Im Dienst der Arbeitgeber
Auffällig oft setze sich Rieble für die Sache der Arbeitgeber ein, wenn er sich öffentlich äußere, bemerkte die „Tageszeitung“ in einem Artikel vom 2. Juli 2011, in dem sie die Verflechtungen zwischen Arbeitgeberverbänden, Forschungszentrum, Stiftung und Rieble offenlegte. So bezeichnete Rieble die Berliner Kassiererin – auch „Emmely“ genannt – als „notorische Lügnerin“. Der Frau war gekündigt worden, weil sie angeblich Pfandbons eines Kunden in Höhe von 1,30 Euro mit einem privaten Einkauf verrechnet hatte. In der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ forderte Rieble die Berliner Staatsanwaltschaft auf, gegen die Kassiererin wegen „Vortäuschens einer Straftat“ zu ermitteln. Sie sei nicht nur „hinreichend verdächtig, sondern überführte Täterin“.
Nach Angaben des Nachrichtenmagazins Spiegel (43/2008) war Rieble für Wilhelm Schelsky, tätig, ehemals Chef der Scheingewerkschaft AUB. In seinem Auftrag soll er einen Vortrag zum Thema „Beschäftigungssicherung durch Tarifvertrag“ gehalten und dafür im Dezember 2002 ein Honorar von 2.900 Euro gefordert haben.
[Zitat:]
„Wer heute Unternehmen neu gründet, Betriebe neu ansiedelt, muss schon sehr gute Gründe haben, um sich für den Tarifvertrag zu entscheiden. Gerade weil man ihn so schwer wieder los wird, wird die Tarifbindung als infektiös empfunden.“ Volker Rieble, Kolumne „Mehr Spaß ohne Tarif“, April 2010.