Metall und Elektro: Erstes Tarifergebnis in Baden-Württemberg
Einigung zur Beschäftigung erreicht

Die IG Metall und die Arbeitgeber in Baden-Württemberg haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung in der Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Das Ergebnis ist von der Großen Tarifkommission des Bezirks positiv aufgenommen worden.

17. Februar 201017. 2. 2010


„In einer außergewöhnlichen Zeit sind wir einen außergewöhnlichen Weg gegangen. Mit dem Paket können wir die Jobs auch in der Krise ein gutes Stück sicherer machen, denn die Unternehmen und Betriebsräte haben jetzt Instrumente an der Hand, die Planungssicherheit geben und die auch über die voraussichtliche Dauer der Krise tragen“, begrüßte der Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg Jörg Hofmann das Ergebnis. Die Einigung stieß auch bei der Großen Tarifkommission des Bezirks auf breite Zustimmung.

 

Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung

Der Tarifvertrag „Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung“ gilt bis 30. Juni 2012. Er regelt für die rund 740 000 Beschäftigten der Metall- und Elektrobranche in Baden-Württemberg neben den Bedingungen der konjunkturellen Kurzarbeit auch ein Modell der tariflichen Kurzarbeit. Die tarifliche Kurzarbeit sieht bei der Absenkung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 28 Stunden bei einem Teillohnausgleich von 15,33 Prozent je Ausfallstunde vor. Sie soll dann zum Einsatz kommen, wenn das Unternehmen die konjunkturelle Kurzarbeit nicht mehr anwenden kann.

Bestandteil der Einigung sind zudem eine weitere Senkung der Remanenzkosten bei lang andauernder Kurzarbeit sowie die Fortsetzung der tarifvertraglich geregelten Aufzahlungen bei konjunktureller Kurzarbeit. Zur Reduzierung der Remanenzkosten können Betriebe nach 24 Monaten Kurzarbeit das Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Betroffenen entsprechend der Intensität der Kurzarbeit kürzen. Sowohl die konjunkturelle wie auch die tarifliche Kurzarbeit können vom Betriebsrat für mindestens sechs Monate erzwungen werden – gegebenenfalls über eine tarifliche Schlichtungsstelle. Bei beiden Varianten genießen die Beschäftigten einen erweiterten Kündigungsschutz.

 

Qualifizierung und Übernahme

Laut Einigung können sich Beschäftigte künftig bis zu fünf Jahre für eine persönliche Weiterbildung wie Qualifizierungsmaßnahmen, Schulabschlüsse oder ein Studium freistellen lassen. Auszubildende können diese Möglichkeiten direkt im Anschluss an ihre Ausbildung nutzen. Ihr Anspruch auf die tariflich festgeschriebene Übernahme von mindestens zwölf Monaten verschiebt sich in diesem Fall nach hinten. Ab einer Betriebsgröße von 500 Beschäftigten (bei konzernabhängigen Betrieben ab 300) besteht für ein Prozent der Beschäftigten ein Anspruch auf bis zu 48 Monate Qualifizierung in einem verblockten Teilzeitmodell.

 

Mehr Geld für die Beschäftigten

Das erzielte Verhandlungsergebnis steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass auch für die Entgeltentwicklung eine Lösung gefunden wird. In Richtung des Arbeitgeberverbandes sagte Hofmann, die Beschäftigten brächten große Opfer zur solidarischen Sicherung von Beschäftigung. Eine faire Verteilung der Krisenlasten verlange, dass sich die tariflichen Realeinkommen nicht zusätzlich verringerten. „Das heißt: In ein Gesamtpaket gehört am Ende auch mehr Geld für die Beschäftigten“, so Hofmann. Offen bleibt zudem die Durchfinanzierung der tariflichen Altersteilzeit. Hier forderte Hofmann die Arbeitgeber auf, den Weg für eine unbefristete Durchfinanzierung frei zu machen.

 

Verhandlungen in NRW

Die Entgeltfrage und die Durchfinanzierung der Altersteilzeit werden in der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen heute abend in Düsseldorf eine zentrale Rolle spielen – obwohl auch hier für die IG Metall die Sicherung der rund 700 000 Arbeitsplätze im Vordergrund steht. Für Mitglieder berichten wir ab 17 Uhr live von den laufenden Verhandlungen in NRW.

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