Schon mal etwas besser: vom Werkvertrag in die Leiharbeit
Ein erster Schritt in die Mitte der Belegschaft

Betriebe gliedern zunehmend Arbeit in Randbelegschaften aus. Neben Leiharbeitern gibt es immer mehr Fremdpersonal, das über Werkverträge kommt – oft mit noch schlechteren Arbeitsbedingungen.

23. April 201423. 4. 2014


Eine Möglichkeit für Betriebsräte, Werkverträgler vom Rand weiter in die Mitte der Belegschaft zu holen ist, sie in Leiharbeiter umzuwandeln. Wie das geht, zeigen zwei Beispiele.

Früher arbeiteten sie über einen Werkvertrag – jetzt sind sie Leiharbeiter und haben 400 bis 600 Euro mehr in der Tasche als zuvor: die rund 50 Beschäftigten der Firma Timing in Duisburg. Sie arbeiten beim Stahlhersteller ArcelorMittal in Duisburg. Dort entnehmen sie Materialproben von den tonnenschweren Drahtwindungen. Ein Knochenjob. Neben ihnen stehen Arcelor-Stammbeschäftigte am Band.

„Wir arbeiten dort Schulter an Schulter, Hand in Hand, nach Anweisungen von Arcelor-Vorgesetzten, mit Arcelor-Werkzeug“, erklärt der Betriebsratsvorsitzende Marcus Lettke. „Von einem eigenständigen Ergebnis, wie es ein Werkvertrag verlangt, kann keine Rede sein.“ Also eigentlich Leiharbeit, weil Arbeitskräfte geliefert werden – und kein abgeschlossenes Werk. Trotzdem beharrte die Timing-Geschäftsführung lange auf dem Werkvertrag. Doch der Timing-Betriebsrat machte mit Hilfe des Arcelor-Betriebsrats und der IG Metall Duisburg Druck. Seit dieser Woche ist es nun offiziell: Es ist Leiharbeit. Und in der Stahlbranche gilt Equal Pay für Leiharbeiter – also gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das bedeutet ab sofort: mindestens 14,28 Euro brutto in der Stunde.

 

Lohn fast verdoppelt

Ein Quantensprung. Vor drei Jahren arbeiteten hier viele noch für 7,49 Euro. Die Leute bekamen nicht einmal Arbeitskleidung. Doch dann nahmen Marcus Lettke und einige Mitstreiter mit der IG Metall die Sache in die Hand. Sie gründeten einen Betriebsrat. Den ersten der rund 30 Timing-Standorte deutschlandweit – gegen alle Schikanen der Geschäftsleitung.

„Da standen alle dahinter. Auch die neuen Beschäftigten haben sich nicht einschüchtern lassen und sind wählen gegangen“, erinnert sich Lettke. „Mittlerweile geht es. Bis auf kleine Sticheleien verhält sich die Geschäftsleitung anständig.“ Nach und nach holten sich die Timing-Beschäftigten einen Tarifvertrag und bessere Löhne. Noch im Werkvertrag schafften sie es über die 10 Euro-Marke.

Entscheidend war die Unterstützung der IG Metall in Duisburg und ihr Betriebsrätenetzwerk. Vor allem der Betriebsrat von ArcelorMittal steht Markus Lettke und seinen Kollegen mit Rat und Tat zur Seite. Heute sind in dem Stahlunternehmen miese Arbeit und Billiglohn Vergangenheit.
 

Ausgliedern im großen Stil

Doch nicht nur Stahl- sondern auch Autobetriebe praktizieren mittlerweile das Ausgliedern von Jobs in Werkverträge im großen Stil. Auch dort übernehmen Fremdfirmen Aufgaben, die ursprünglich Teil der Wertschöpfung im Betrieb waren. Die Folge: Immer häufiger gibt es in der Autobranche Beschäftige erster, zweiter und dritter Klasse – teils ohne Tarifvertrag, ohne Betriebsrat, ohne Mitspracherechte.

Einem solchen Missbrauch von Werkverträgen konnte der Betriebsrat bei Daimler einen Riegel vorschieben. Die Arbeitnehmervertreter schafften es, dass der Autobauer im Produktionswerk Sindelfingen über 1400 Mitarbeiter in Werkverträgen als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Hierbei handelte es sich in der Mehrzahl um Forscher, Entwickler und IT-Spezialisten. Und auch im Entwicklungsbereich in Untertürkheim wandelte das Unternehmen 130 Werkverträgler in Leiharbeiter um.

Merklich dazu beigetragen habe „der Druck des Betriebsrats“, ist Erich Klemm überzeugt. Doch das eigentliche Ziel bleibe, dass die bei Daimler arbeitenden Menschen fest eingestellt werden, erklärt der scheidende Betriebsratsvorsitzende am Standort Sindelfingen. Die umgewandelten Werkverträge in Leiharbeit über Arbeitnehmerüberlassungen sei der erste Schritt und verbessere die Situation der 1400 Beschäftigten erheblich. Und warum? „Der Vorteil besteht darin, dass wir bei der Leiharbeit als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht haben“, sagt Wolfgang Nieke, Betriebsratsvorsitzender im Daimler-Werk Untertürkheim. Denn der Betriebsrat weiß, in welcher Tätigkeit, zu welchem Entgelt und zu welchen Bedingungen die Menschen eingestellt werden. Und er kann sich so für die Interessen der Leiharbeitnehmer einsetzen.

Anders bei den Werkverträgen: Dort ist der Betriebsrat außen vor. Außerdem gelten für Leiharbeiter die IG Metall-Tarifverträge, die die Zeitarbeit regeln. Damit haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die Branchenzuschläge in der Metall- und Elektroindustrie. Und es gilt für sie der Übernahmeprozess, wonach der Betrieb seinen Leiharbeitnehmern, die 18 Monate eingesetzt sind, nach 24 Monaten eine unbefristete Festeinstellung anbieten muss. In diesen Genuss kamen vor kurzem im Daimler-Werk Sindelfingen 100 von rund 350 Leiharbeitskräften im Bereich Forschung und Entwicklung. Weitere 100 übernimmt der Autobauer befristet für 12 Monate und bei 100 weiteren verlängert er die Leiharbeitsverträge bis Ende 2014.

 

Auf Dauer anstrengend

Doch trotz allen Erfolgs – Wolfgang Nieke wird das Gefühl nicht los, dass der Betriebsrat mehr und mehr in die Rolle des Aufpassers und Fahnders gerät. Nicht selten tauchen plötzlich ein oder mehrere Fremdarbeiter in der Logistik auf oder in einem Büro und er muss ihnen die unangenehme Frage stellen, wer sie sind und was sie hier machen. „Insbesondere in den Angestelltenbereichen wie Planung und Entwicklung weicht das Unternehmen zunehmend auf Werkverträge aus“, kritisiert Nieke. Das berge die Gefahr, dass Kompetenzen in diesen Bereichen verloren gehen. „Deshalb versuchen wir Betriebsräte, wo immer es geht, Werkverträge in Festeinstellungen zu wandeln.“

Aufmerksam und wachsam sein strengt aber auf Dauer an und bindet Zeit und Kraft. Der Betriebsrat braucht hier einfach mehr Infos und mehr Mitspracherechte. Er muss wissen, welche fremden Personen wann und wo im Betrieb arbeiten und was sie tun. Grundsätzlich wünscht sich Arbeitnehmervertreter Nieke, dass das Unternehmen den Betriebsrat von Anfang an einbezieht und beteiligt. „Sobald ein Unternehmen aus seinem bestehenden Arbeitsgebiet Tätigkeiten fremd vergibt, zum Beispiel als Werkverträge, muss der Betriebsrat informiert werden und mitbestimmen“, fordert Nieke. „Insbesondere, um ein schleichendes Outsourcing oder eine Flucht aus tariflich geregelten Arbeitsbedingungen zu verhindern.“
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