Arbeitsrechtler im Interview
Darf ich am Arbeitsplatz Pokémon Go spielen?

Das Handy-Spiel Pokémon Go hat eine wahre Hysterie ausgelöst: Überall jagen Spieler nach den bunten virtuellen Monstern. Doch geht das auch am Arbeitsplatz? Antworten gibt DGB-Rechtsschutzsekretär Till Bender.

12. August 201612. 8. 2016


Darf ich während der Arbeit Pokémon Go spielen?

Till Bender: Grundsätzlich gilt: Während der Arbeitszeit mit dem Smartphone spielen geht nicht. Man ist ja bei der Arbeit, weil man arbeiten soll. Was davon ablenkt, kann der Arbeitgeber verbieten.

Und wenn der Arbeitgeber das Spielen ausdrücklich erlaubt?

Dann dürfen die Beschäftigten natürlich spielen. Im Zweifel sollte man diese Erlaubnis aber schriftlich haben. Man kann auch nicht einfach davon ausgehen, dass der Arbeitgeber das Spielen duldet – nur weil er es nicht ausdrücklich verboten hat.

Was gilt während den Arbeitspausen?

In den Pausen soll man sich erholen. Da kann man grundsätzlich machen was man will. Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn etwa die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet wird.

Zum Beispiel?

An gefährlichen Arbeitsplätzen, zum Beispiel in einer Montagehalle, müssen die Arbeitsschutzregeln eingehalten werden – auch, wenn man dort gerade Pause macht. Bitte den gesunden Menschenverstand einschalten: Läuft ein Kollege zwischen Fließbändern umher und schaut nur auf sein Handydisplay, sollte man ihn ansprechen und warnen.

Volkswagen hat seinen Beschäftigten untersagt, die Pokémon Go-App auf Firmenhandys zu nutzen. Begründung: Die App sammelt zu viele Daten. Was sagt das Arbeitsrecht dazu?

Das Verbot der App ist gerechtfertigt. Firmenhandys sind Arbeitsmittel und Eigentum des Arbeitgebers. Er kann dafür Regeln aufstellen. Volkswagen hat ein berechtigtes Interesse daran, das Firmenhandys vor Datenklau geschützt sind.

Was ist mit einem Pokemon-Totalverbot auf dem gesamten Firmengelände?

Das halte ich für schwer durchsetzbar, zumindest in Pausenräumen wird man das Spielen wohl nicht verbieten können. Aber grundsätzlich hat der Arbeitgeber hier das Hausrecht. Wenn ein Betriebsrat besteht, ist er aber bei einem solchen Verbot zu beteiligen, weil ein Spielverbot eine Frage der Ordnung im Betrieb ist.

Mein Rat an alle Beschäftigten: Wenn der Arbeitgeber klar gemacht hat, dass Pokemon-Jagd auf dem Werksgelände nicht erwünscht ist, sollte man sich daran halten. Wegen eines Spiels sollte man keine Abmahnung riskieren.

 

Hintergrund:

Die Spiel-App Pokémon Go ist vielen Unternehmen ein Dorn im Auge. Durch das Teilen von Fotos und Video-Sequenzen aus dem Spiel können Dritte Einblick in die Umgebung eines Spielers erhalten. Dadurch könnten vertrauliche Informationen aus einem Betrieb nach außen getragen werden. Außerdem lokalisiert die App ständig den Standort der Spieler – aus Datenschutzsicht bedenklich.

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen