Forschungsergebnisse der Hans-Böckler-Stiftung
Frauen in der Minijobfalle

Frauen wollen den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Doch für 3,2 Millionen Frauen, die nur einen Minijob haben, gibt es kein gerechtes Entgelt, sondern Niedriglöhne, ohne Absicherung. Die meisten sind keine Luxus-Zuverdienerinnen, sondern dringend auf ihren kleinen Lohn angewiesen. Und ...

22. Februar 201222. 2. 2012


... sie kommen kaum heraus aus der Minijobfalle.

Minijobs sind seit der letzten Reform 2003 rasant angewachsen. Mittlerweile ist jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis auf dem deutschen Arbeitsmarkt ein Minijob. Die meisten der sogenannten geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Und für rund 3,2 Millionen Frauen ist der Minijob ihre einzige Erwerbstätigkeit. In vielen Betrieben, vor allem im Dienstleistungssektor, sind Minijobs längst zur „normalen“ Beschäftigungsform geworden und werden oft strategisch zur Personalkostensenkung eingesetzt. Neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gibt es in vielen Betrieben eine zweite Entgeltstruktur mit niedrigeren Stundenlöhnen für Minijobber. Schließlich müssen sie ja keine Steuern und Abgaben zahlen. Viele Minijobber glauben, sie machen ein „gutes Geschäft“. Doch diese Annahme ist illusorisch.


Fast 90 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Die 1,2 Millionen Beschäftigten, davon 800 000 Frauen, die für ihre Arbeit weniger als fünf Euro Stundenlohn erhalten, sind mehrheitlich Minijobber. Unter Wert entlohnt. Besonders niedrig sind die Stundenlöhne der rund 700 000 Minijob-Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. Die Vermutung liegt auf derHand, dass die Grundsicherung hier als Lohnsubvention in Anspruch genommen wird – Lohndumping auf Kosten der Allgemeinheit.

Der Minijob wird zur Niedriglohnfalle. Minijobs sind generell anfällig für Missbrauch. Mühsam errungene soziale Rechte wie bezahlter Urlaub, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Zuschläge für die Arbeit zu besonderen Zeiten drohen zu verschwinden. Vor allem dort, wo Belegschaften überwiegend in Minijobs arbeiten und Betriebsräte nicht vorhanden oder in der Defensive sind. Minijobs untergraben soziale Standards in der gesamten Arbeitswelt und ersticken betriebs- und tarifpolitische Ansätze für Gute Arbeit.

Unsere Untersuchungen zeigen: Das öffentliche Bild von der Minijobberin, die durch ihren Ehepartner abgesichert ist und nur etwas dazuverdienen will, stimmt nur noch für einen Ausschnitt. Ehepaare die sich für eine geringfügige Beschäftigung der Ehefrau entscheiden, weil es sich in der Tat lohnt: Wenn der Mann sehr gut verdient, springen durch das Ehegattensplitting Steuervorteile heraus, die durch den Minijob nicht geschmälert werden.


Ohne Absicherung

Die Kehrseite der Rechnung: Frauen erwerben mit dem Minijob keine eigenständige Absicherung ihres Lebensunterhalts, sondern sind dauerhaft auf den Mann als „Ernährer“ angewiesen. Traditionelle Rollenleitbilder – das wollen unter den jüngeren Frauen nur noch wenige. Und schließlich zahlen Frauen einen hohen Preis, wenn die Ehe in die Brüche geht oder der Partner langzeitarbeitslos wird. Minijobs sind daher riskant. Das gilt erst recht auf längere Sicht, denn sie bringen Frauen auch keine Vorsorge fürs Alter.

Neben den Frauen, die mehr oder weniger freiwillig im Minijob arbeiten, gibt es Frauen, die Minijobs ausüben, weil es für sie keine anderen Angebote auf dem Arbeitsmarkt gibt. Mehr als ein Viertel der Frauen mit Kindern leben in „diskontinuierlich-prekären“ Erwerbsverläufen, mit ständigem Wechsel zwischen verschiedenen Jobs, häufig in Minijobs sowie Arbeitslosigkeit und Haushalt. Das betrifft Ostdeutsche öfter als Westdeutsche, Jüngere häufiger als Ältere.


In der Sackgasse

Tatsache ist: Viele Frauen mit Minijobs sind keine Zuverdienerinnen mit gut verdienenden Ehemännern. Minijobberinnen leben überdurchschnittlich häufig in Haushalten im untersten Viertel der Einkommenspyramide. Wo der Minijob keineswegs ein Zuverdienst für Luxusanschaffungen ist, sondern dringend benötigt wird – ohne aus der armutsnahen Lage der Familie herauszuführen.


Angesichts dieser Bilanz stellt sich somit die Frage, ob der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus Minijob als Lockmittel in die besonders kurze Teilzeit überhaupt etwas in einer modernen Erwerbsgesellschaft zu suchen hat. Ziel muss vollwertige, in Lebensphasen durchaus auch kürzere Arbeitszeit Erwerbstätigkeit für alle Frauen wie Männer sein, die die Existenz aktuell und im Alter sichert.

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