Flüchtlinge sollen schneller arbeiten dürfen
Geflüchtete in Arbeit

Rechtliche Verbesserungen erlauben es Flüchtlingen, sich früher eine Arbeit zu suchen. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse, anerkannte Berufsabschlüsse oder Qualifizierungen bleibt Asylsuchenden der Arbeitsmarkt dennoch verschlossen. Zwei aktuelle Projekte wollen den Zugang zur Arbeit erleichtern.

27. Juli 201527. 7. 2015


Aus bedrohlichen Lagen fliehen sie nach Deutschland und hoffen auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Zur Würde erwachsener Menschen gehört auch, dass sie arbeiten und für sich selbst sorgen dürfen. Genau das war Asylbewerberinnen und -bewerbern bisher lange Zeit verboten. Änderungen im Asylgesetz erlauben Flüchtlingen nun nach drei Monaten zu arbeiten – theoretisch. „Die Vorrangprüfung bei einem Aufenthalt ab drei Monaten bis 15 Monaten wirkt faktisch wie ein Arbeitsverbot“, weiß jedoch Naciye Celebi-Bektas vom DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt. Dort leitet sie für den DGB das Projekt AZF II (Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge), das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird.

Erfolg bei Arbeit und Ausbildung

Gemeinsam verfolgt ein Netzwerk aus Gewerkschaft, Flüchtlingsrat und weiteren Partnern das Ziel, Asylsuchende durch berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt fit zu machen. 2351 Teilnehmende zählt AZF II seit 2008. Auch wenn nicht alle anschließend einen Job finden, kann das Projekt Erfolge melden. Schon 329 Teilnehmende sind in eine Arbeit und 201 in eine Ausbildung vermittelt worden. Asylsuchende mit Bleibeperspektive frühzeitig für den Arbeitsmarkt qualifizieren will auch das Modellprojekt „Early Intervention“, das die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2014 starteten.

Nach der Pilotphase mit sechs Arbeitsagenturen wird das Projekt an neun Standorten fortgeführt. Finanziert werden die Qualifizierungen für besonders geeignete Personen ebenfalls mit Geldern aus dem ESF. Die teilnehmenden Arbeitsagenturen (Köln, Bremen-Bremerhaven, Augsburg, Dresden, Freiburg, Hamburg, Ludwigsburg, Berlin und Hannover) wählen die Projektteilnehmenden aus und versuchen sie anschließend in den Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Da die ESF-Mittel in der Förderperiode 2015-2017 gekürzt wurden, werden gezielt Personen gewählt, die bereits Deutschkenntnisse oder eine Berufsausbildung haben. Etwa 500 Personen nehmen laufend teil, davon sind bisher nur 14 in eine Arbeit oder Ausbildung vermittelt worden.

Neun Großstädte fördern „Early Intervention“

Es macht durchaus Sinn, das Potenzial qualifizierter Flüchtlinge zu nutzen und ihnen bevorzugt den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Doch „Flüchtlinge ohne Abschlüsse, beispielsweise junge Erwachsene, die nicht mehr oder nur kurz schulpflichtig sind, haben somit kaum die Möglichkeit, eine Ausbildung zu machen“, kritisiert Naciye Celebi-Bektas. Die Gewerkschafterin sieht daher noch weiteren Handlungsbedarf. Wichtig sei es, Ängste der Betriebe in Bezug auf aufenthaltsrechtliche Rahmenbedingungen besser aufzufangen und gezielte Beratungen zu intensivieren, findet sie.

Auch die Agenturen sind nicht ganz glücklich mit der Situation. Von 115 Teilnehmenden in Köln beispielsweise konnten bisher erst vier vermittelt werden. „Es sind unter den ausgesuchten Teilnehmern viele sehr gut qualifizierte Fachkräfte, die hohes Potenzial und den starken Willen haben, die Hürden und Anstrengungen zu meistern. Doch fehlt es an weiteren Sprachkursen und der Bereitschaft der Arbeitgeber, diesen Fachkräften eine Chance zu geben“, resümiert die BA Köln. Wünschenswert wäre es nun, wenn sich mehr Betriebe trauten, Geflüchteten eine Chance zu geben. Die Unterstützung der BA ist ihnen in den Städten, die am Pilotprojekt teilnehmen, gegeben.

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