Elektronischer Entgeltnachweis
Weniger Bürokratie – dafür mehr Kontrolle?

Die Bundesregierung bezeichnet den Elektronischen Entgeltnachweis als Meilenstein auf dem Weg zur Entbürokratisierung. Beantragung und Bewilligung von Sozialleistungen sollen damit schneller gehen, Zeit und Kosten eingespart werden. Gleichzeitig gibt es aber auch viel Kritik daran, welche ...

12. Januar 201012. 1. 2010


... Informationen Arbeitgeber und Staat von den Arbeitnehmern speichern dürfen. Wir geben einen Überblick.

Bisher stellen Arbeitgeber Lohnbescheinigungen in Papierform aus. Ab 1. Januar 2010 melden die Arbeitgber nun monatlich die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS). Die ZSS speichert, verwaltet und übermittelt diese Daten – und zwar verschlüsselt. Behörden und Verwaltungen, die Sozialleistungen gewähren und diese Daten benötigen, können sie also künftig in elektronischer Form abfragen. Das von Peter Hartz initiierte Informationssystem soll die rund 180 Antragsarten, für die Arbeitgeberbescheinigungen benötigt werden, elektronisch abwickeln. Dazu zählen Anträge auf Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld und viele weitere.

So funktioniert ELENA
Der Teilnehmer wendet sich mit seiner Signaturkarte an eine Arbeitsagentur zwecks Leistungsgewährung auf Arbeitslosengeld I. Diese Stelle prüft über das Trustcenter die Gültigkeit der Karte und ruft dann mit dem Einverständnis des Teilnehmers die erfor-derlichen Daten bei der ZSS ab. Die bisherige Bescheinigung des Arbeitgebers in Papierform entfällt dann.

Welche Nachteile hat ELENA für Arbeitnehmer?
Der wohl schwerwiegendste Nachteil von ELENA ist, dass die Datenbank seit 1.Januar 2010 jede Menge Daten mit abspeichert, für die es bisher keine Verwendung gibt und für die es auch keine Verwendung geben sollte.
ELENA speichert:

  • was jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter oder Soldat verdient
  • wann – und wenn ja, wie oft – man sich krank gemeldet hat
  • wann – und wenn ja, wie oft – man erlaubt oder unerlaubt gestreikt hat
  • wann – und wenn ja, warum – man eine Abmahnung kassieren musste und warum man entlassen wurde

Diese Art von Daten zentral gespeichert laden regelrecht dazu ein, sie zu missbrauchen. Die Politik muss sich die Frage stellen, wer Interesse an einem Zentralregister hat, in dem auch Fehlzeiten, Abmahnungn und Kündigungsgründe erfasst werden. Sicherlich nicht die rund 40 Millionen Deutschen, deren Daten seit Januar erfasst werden.
Die riesigen Datensätze, die auf einer zentralen Speicherkarte gesammelt werden, erhöhen nicht nur das Risiko von Datenmissbrauch, sondern sie wecken Begehrlichkeiten, derartige Datenmengen in Zukunft auch anderweitig zu verwenden, indem der gesetzliche Nutzungsrahmen erweitert wird. Die meisten von ELENA vorrätig gehaltenen Daten werden niemals benötigt, weil viele Betroffene die dem Anwendungsbereich des ELENA-Verfahrens unterliegenden Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen dürften. Dieses Missverhältnis zwischen umfassender Speicherung und punktueller Nutzung ist verfassungsrechtlich und politisch bedenklich. Auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben wiederholt auf dieses ungelöste Problem hingewiesen

Ein Beispiel für die Nachteile
Sensible Daten, wie zum Beispiel Fehlzeiten und Gründen dafür konnten bisher bei Bedarf von der entsprechenden Stelle beim Arbeitgeber erfragt werden. Etwa bei Sanktionen der Arbeitsagentur gegen einen Antragssteller. Nun werden diese Daten aber auch automatisch für Personen mit gespeichert, die vielleicht nie einen solchen Antrag stellen. Das ist eine unnötige Datenvorausspeicherung und nicht im Interesse der Arbeitnehmer.

Nachbessern ist angesagt
Nach viel Kritik von Gewerkschaften, Datenschützern und einigen Politikern, will das Arbeitsministerium nun die Datensätze verschlanken. Damit das nicht so mucksmäuschenstill wie die Einführung von ELENA vor sich geht, ist genaues hinschauen angesagt.
Die Liste der Angaben, die Unternehmen über die Beschäftigten zu machen haben, ist mehr als 60 Seiten lang und verlangt auch aufzulisten, ob der Arbeitnehmer an Streiks teilgenommen hat. Es müssen Angaben zu Fehlzeiten am Arbeitsplatz oder Abmahnungen gespeichert werden. Diese Datenspeicherung auf Vorrat stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Datenerhebung über die Teilnahme an einem Streik lässt in der Regel Schlüsse auf die Gewerkschaftszugehörigkeit zu. Die Verarbeitung solcher Daten ist nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie grundsätzlich untersagt. Deshalb sollten diese Datenfelder gelöscht werden. Die Arbeitnehmer brauchen ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.

Gut zu wissen

  • Alle Daten werden bei der ZSS nur so lange gespeichert, wie sie benötigt werden, längstens jedoch fünf Jahre.
  • Arbeitgeber werden künftig von Archivierungspflichten für Papierbescheinigungen entbunden.
  • Wenn der Arbeitgeber die Daten gemeldet hat, muss er ab 2012 für denselben Zeitraum und dieselbe Bescheinigungsart keine Bescheinigungen mehr ausstellen.
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