Mitbestimmen: Junge Menschen in den Betriebsrat
Betriebsrat? Warum ausgerechnet ich?

„Betriebsrat? Kann ich nicht! Weiß gar nicht, was ich da machen muss.“ Wie auch? Denn Betriebsrat hat keiner gelernt – weder in der Schule, noch in der Ausbildung. Macht aber nichts. Mit Rat, Tat und Know-how hilft die IG Metall jungen Menschen, die sich engagieren wollen. Deshalb: Wählen gehen!

29. September 201729. 9. 2017


Du hast noch den größten Teil Deines Berufslebens vor Dir? Dann brauchst Du vor allem eines: Perspektiven, um Dein Leben besser planen zu können. Eine berufliche Zukunft zu fairen Bedingungen und mit gerechter Bezahlung. Und dass Du jetzt wie im Alter gesund und sicher arbeiten und leben kannst.

Genau dafür sorgen der Betriebsrat und die IG Metall. Sie ermöglichen betriebliche Qualifizierung und Weiterbildung, damit Du fit für den Beruf bleibst. Sie sorgen für faire Arbeitsbedingungen, gerechte Entlohnung und eine hohe Ausbildungsqualität. Wir machen uns stark für eine gute Kommunikation und für gute Teamarbeit im Betrieb. Wird ein Betriebsrat nicht angehört, sind Kündigungen unwirksam. Und auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat der Betriebsrat viele Möglichkeiten, Deinen Job und die Arbeitsplätze Deiner Kolleginnen und Kollegen zu schützen.

 

Ohne Betriebsrat läuft es nicht rund

Viele Entscheidungen im Betrieb kann der Arbeitgeber nicht allein treffen und muss den Betriebsrat informieren oder fragen:

  • Ausbildungsbedingungen und Qualität der Ausbildung
  • Übernahme nach der Ausbildung
  • Pausen, Arbeitszeit und Überstunden
  • Qualifizierung und Personalentwicklung
  • Einstellung, Versetzung und Kündigung
  • Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz


Geh wählen oder kandidiere selbst

Du willst, dass junge Leute im Betrieb gehört werden? Dir passt einiges im Betrieb nicht und findest, dass sich etwas ändern muss? Dann geh wählen und überzeuge auch andere, sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen. Oder Du kandidierst selbst für den Betriebsrat – denn eine starke Interessenvertretung braucht junge Menschen, die mitreden und mitmachen.

Der Betriebsrat ist Deine Stimme für mehr Demokratie im Betrieb. Wenn es Probleme gibt, setzt er sich für die Rechte jedes einzelnen ein und hat gleichzeitig die Interessen der gesamten Belegschaft im Blick: ob Jung oder Alt, Frau oder Mann, ob im Büro oder in der Produktion. Ab fünf Beschäftigten können Belegschaften einen Betriebsrat wählen. Jeder, der 18 Jahre alt ist und im Betrieb mindestens sechs Monate arbeitet, kann sich zur Wahl stellen. So steht es im Betriebsverfassungsgesetz.

 

Keine Zeit, kann ich nicht?

Sicher ist Deine Zeit knapp. Kaum jemand hat neben seinem Job noch viel Leerlauf für Engagement im Betrieb – und gute Betriebsratsarbeit braucht Zeit. Aber: Es gibt bereits viele junge Menschen, die im Betrieb als Jugend- und Auszubildenenvertreter aktiv sind. Diese sind, wie auch Betriebsräte, ein echtes Vorbild. Und wenn Du noch keinen Plan hast, was in einem solchen Gremium angesagt ist oder abgeht – ist das kein Problem. Denn die wichtigste Voraussetzung für gute Betriebsratsarbeit bringst Du bereits mit: Neugier, soziales Bewusstsein, Gerechtigkeitssinn und die Lust, in einem Team zu arbeiten, etwas zu verändern oder zu verbessern. Den Rest erledigen Deine Betriebsratskollegen und die IG Metall – mit Rat, Tat und Know-How.

Klar sollten sich Betriebsräte in den geltenden Gesetzen und Tarifverträgen auskennen. Zumindest sollten sie wissen, wo sie nachschlagen oder wen sie fragen können. Das erfahren sie nach der Wahl in Seminaren, die die IG Metall extra für neu gewählte Betriebsratsmitglieder anbietet.

 

Gut zu wissen

Das Gesetz sagt klar, dass Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit geleistet wird. Wenn Du etwas für den Betriebsrat erledigen willst, musst Du Dich nur beim Vorgesetzten abmelden. Ab 200 Beschäftigten im Betrieb wird mindestens eine Person für den Betriebsrat von ihrem Job freigestellt. Nicht immer lassen sich Termine außerhalb der persönlichen Arbeitszeit vermeiden. Zum Beispiel, wenn Du eine mehrtägige Schulung besuchst. Dann kannst Du aber die zusätzlichen Stunden später ausgleichen oder – falls nicht möglich – als Überstunden bezahlen lassen.

 

Schadet die Kandidatur meiner Karriere?

Das Betriebsverfassungsgesetz schützt Betriebsratsmitglieder vor beruflichen Nachteilen, auch beim Einkommen. Häufig wird ein Teil des Entgelts als leistungs- oder erfolgsabhängige Prämie gezahlt. Da engagierte Betriebsräte in ihrem eigentlichen Job nicht die gleiche Leistung erbringen können wie andere, bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz auch, dass sie nicht weniger Geld bekommen dürfen, als vergleichbare Beschäftigte.

 

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