DGB-Studie zum Arbeitsmarkt
Geringverdiener auf der Schattenseite

Die gute Arbeitsmarktbilanz der Bundesagentur für Arbeit hat auch ihre Schattenseiten: Bundesweit können etwa 560 000 Menschen nicht von ihrer Arbeit leben. Der Staat muss etwa 4 Milliarden Euro für Aufstockungsbeiträge über Hartz IV aufwenden, wie eine DGB-Studie belegt.

12. Januar 201212. 1. 2012


Zählt man geringfügig Beschäftigte und Selbstständige hinzu, ist der Anteil der hilfebedürftigen Erwerbstätigen sogar noch größer. Gegenüber 2007 hat sich die Zahl aller erwerbstätigen Hilfeempfänger nämlich um 100 000 auf 1,36 Millionen in 2011 erhöht.

Hartz IV trotz Arbeit

Rund 560 000 Beschäftigte, die einen sozialversicherten Job hatten und Sozialbeiträge bezahlten, konnten 2011 nicht von ihrer Arbeit leben. Das sind bundesweit 2,5 Prozent aller sozialversichert Beschäftigten. Bei Teilzeitjobs mag das noch einleuchten, aber rund 330 000 der betroffenen Arbeitnehmer davon gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach.

Risiko für Leiharbeiter ist am höchsten

Die Armut trotz Erwerbstätigkeit ist laut der DGB-Studie nicht auf alle Branchen gleich verteilt. Leiharbeiter sind mit dem höchsten Risiko konfrontiert: Von allen Arbeitnehmern mit sozialversichertem Job muss jeder zehnte Leiharbeiter mit Hartz IV aufstocken. Dabei wird häufig eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt. Damit ist das Verarmungsrisiko in keiner anderen Branche so hoch wie in der Leiharbeit.

Hartz IV ist nicht nur Sicherungssystem für Arbeitslose

Hartz IV ist nicht nur ein Sicherungssystem für Erwerbslose. Vielmehr hat sich der Anteil der Haushalte mit Erwerbseinkommen in den letzten Jahren eher erhöht: So stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Erwerbseinkommen von 1,09 Millionen in 2007 auf 1,23 Millionen in 2010 und ihr Anteil an allen hilfebedürftigen Haushalten von 29 Prozent auf 34 Prozent.

Dieser Zuwachs ist allein auf die Haushalte mit sozialversicherter sowie geringfügiger Teilzeit zurückzuführen. Die Zahl vollzeitbeschäftigter Aufstocker hingegen hat sich eher verringert. Das führt der DGB auf die Einführung von Mindestlöhnen, Verbesserungen beim vorgelagerten Kinderzuschlag und nominelle Entgelterhöhungen zurück.

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