Bilanz der Rente ab 63
Endlich wieder mehr Leistungsgerechtigkeit

Vor einem Jahr trat die Rente ab 63 in Kraft. Seit 1. Juli 2014 können Ältere aus dem Arbeitsleben aussteigen, wenn sie 63 Jahre alt und 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben. Für die Rente ab 63 hat sich die IG Metall stark gemacht. Die Bilanz nach einem Jahr ist durchweg positiv.


Wie ist die Bilanz der IG Metall nach einem Jahr seit Inkrafttreten der Rente ab 63?
Nach Jahrzehnten des Sozialabbaus gibt es mit der Rente ab 63 wieder Sozialaufbau in der Rentenversicherung. „Für die IG Metall ist die Rente ab 63 ein richtiger Schritt, der wieder etwas mehr Leistungsgerechtigkeit ins Rentenrecht bringt“, erklärt das zuständige IG Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban.



Was hat es Positives für die Beschäftigten gebracht?
Vielen Beschäftigten bietet die Rente ab 63 Schutz vor einem sozialen Absturz am Ende des Erwerbslebens. Zusammen mit den Verbesserungen für Erwerbsgeminderte und der Aufwertung der Zeiten für Kindererziehung ist die Rente ab 63 eine sinnvolle Maßnahme, die die Versorgung im Alter verbessern.


Wie viele ältere Beschäftigte machen davon Gebrauch?
Bis Ende 2014 haben knapp 136.000 Beschäftigte die Rente ab 63 bewilligt bekommen. Das liegt eindeutig im Rahmen der ursprünglichen Annahmen.


Wer profitiert vor allem davon?
Die arbeitsmarktpolitische Wirklichkeit der vergangenen Jahrzehnte, insbesondere in den alten Bundesländern, bringt es mit sich, dass mehr Männer die Rente ab 63 nutzen können als Frauen. Allerdings profitieren mit fast 30 Prozent erfreulicherweise mehr Frauen von der Rente ab 63 als zunächst angenommen.


Wie wirkt sich das in den Unternehmen aus?
Die Rente ab 63 eröffnet Jüngeren bessere Chancen am Arbeitsmarkt, da mehr Stellen frei werden und neu zu besetzen sind.


Entsteht durch die Rente ab 63 Druck auf die älteren Arbeitnehmer, frühzeitig zu gehen? Niemand wird durch die Rente ab 63 gezwungen, in Rente zu gehen.


Fehlen jetzt die Fachkräfte, weil ältere Arbeitnehmer mit viel Erfahrung von der Rente ab 63 Gebrauch machen?
Die Warnungen vor einem flächendeckenden Fachkräftemangel entbehren jeder sachlichen Grundlage. So zeigt die Analyse der Bundesagentur für Arbeit von Ende 2014, dass sich die Fachkräftesituation zuletzt sogar etwas entspannt hat.


Haben sich die Unkenrufe vor allem von Arbeitgeberseite bewahrheitet? Es besteht kein Grund zu Alarmismus. „Die Behauptung, dass die Rente ab 63 exzessiv genutzt wird und ein großes Loch in die Rentenkasse reißt, ist grundlos“, erklärt IG Metall-Vorstandsmitglied Urban. Größter Kostentreiber ist mit fast 75 Prozent an den Gesamtkosten des Rentenpakets die sogenannte Mütterrente, die systemwidrig überwiegend aus Beitragsmitteln statt aus Steuern finanziert wird.

 

Wie steht es um die Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer?
Wenn Unternehmen ältere Fachkräfte halten wollen, müssen sie etwas dafür tun. Es gibt zum Beispiel immer noch viel zu wenig altersgerechte Arbeitsplätze.


Gibt es noch Ungeklärtes bei der Umsetzung?
Der sogenannte rollierende Stichtag bedeutet eine inakzeptable Ungleichbehandlung. Dabei geht es darum, dass bei Arbeitslosigkeit die letzten zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze in vielen Fällen für die Rente ab 63 nicht als Beitragsjahre mitgezählt werden. Es kann nicht sein, dass Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe anders bewertet wird als Arbeitslosigkeit etwa durch Schließung eines Konzernteils. Daher strebt die IG Metall eine rechtliche Klärung an und unterstützt Musterprozesse von betroffenen Gewerkschaftsmitgliedern.


Wo gibt es Nachbesserungsbedarf?
Das Zugangsalter zur abschlagsfreien Rente ab 63 wird schon vom kommenden Jahr an schrittweise angehoben und ab dem Jahrgang 1964 wieder bei 65 Jahren liegen. Darin sieht die IG Metall eine Benachteiligung der jüngeren Generation. „Die Bundesregierung hat in der Rentenpolitik einen richtigen Weg eingeschlagen, darf aber jetzt nicht auf halber Strecke stehenbleiben“, sagt IG Metall-Vorstandsmitglied Urban. „Der Gesetzgeber muss eine echte Rente mit 63 dauerhaft im Gesetz verankern.“

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