Anwerbeabkommen
Warum in die Ferne schweifen?

Vor 50 Jahren unterschrieb Deutschland das Anwerbeabkommen mit der Türkei. Damals kamen die ersten „Gastarbeiter“. Heute wollen die Unternehmen wieder Arbeitskräfte aus dem Ausland holen – möglichst gut ausgebildet und ohne Ansprüche. Doch es gibt unter den in Deutschland lebenden Migranten ...

30. November 201130. 11. 2011


... Arbeitskräfte, die bereit sind. Oft fehlt es nur an der richtigen Weiterbildung.

»Er läuft und läuft und läuft.« So lautete in den 50er Jahren die Werbung für den VW-Käfer zur Zeit des deutschen Wirtschaftswunders. Der Volkswagen wurde von Menschen gebaut. Und es waren Menschen, die in den Bergwerken und in der Stahlindustrie arbeiteten. Als mit dem Wirtschaftswunder die Arbeitskräfte knapp wurden, hat man die sogenannten „Gastarbeiter“ angeworben.


Anwerbeabkommen mit der Türkei

Dass fehlende Arbeitskräfte das deutsche Wirtschaftswunder stoppen könnten, diese Angst gab es in den 50er-Jahren. Und auch heute wird wieder darüber geredet. 1958 kamen deshalb in einem ersten Schwung etwa 150 Berufsschulabsolventen aus der Türkei nach Deutschland. Am 31. Oktober 1961 unterzeichnete dann die Bundesrepublik Anwerbeabkommen mit weiteren Staaten. Tatsächlich gab es viele solcher Abkommen. Die Bundesregierung schloss Vereinbarungen mit Italien, Spanien und Griechenland ab, noch bevor man mit der Türkei ins Gespräch kam. Später folgten Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien. Wie damals möchte die deutsche Wirtschaft auch heute auf Werbetour im Ausland gehen und ihren Fachkräftebedarf sichern. Dabei könnte mit entsprechender Vorbereitung und Qualifizierung auch so mancher hier lebender Migrant den Unternehmen aus der Patsche helfen.


Migranten oft schlechter qualifiziert

Gerade in Krisenzeiten sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen: Häufig sind sie die ersten, die bei wirtschaftlichen Problemen auf der Straße stehen. Dabei kommt dann häufig das Argument mit den mangelnden sprachlichen Fähigkeiten und den fehlenden Qualifikationen. Ganz nach dem Gusto der Arbeitgeber. So wollen die Firmen den Betriebsfrieden sichern und vermitteln nach außen hin den Anschein, als würden jedem die gleichen Chancen zuerkannt. Doch dass Beschäftigte mit Migrationshintergrund oft schlechter qualifiziert sind als andere, liegt auch am Qualifizierungsangebot und an den Teilnahmemöglichkeiten bei den betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Tatsächlich nehmen Menschen mit Migrationshintergrund mit einer Quote von 13 Prozent nur halb so oft an Weiterbildungsmaßnahmen teil wie Deutsche. Dabei gibt es große Unterschiede: Etwa 20 Prozent der polnisch-stämmigen Migranten bilden sich beruflich weiter. Bei den italienisch-stämmigen sind es nur 13 und bei den türkisch-stämmigen lediglich knapp 9 Prozent.


Spezielle Weiterbildungsmaßnahmen

Auch jetzt wird wieder die Angst vor einem Fachkräftengpass geschürt. Klar ist: Um den Fachkräftebedarf auch in der Zukunft zu decken, brauchen wir mehr Menschen in Arbeit. Auch deshalb ist es fahrlässig, Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund auszugrenzen. Um Qualifizierungsdefizite auszugleichen, fordert die IG Metall spezifische Weiterbildungsangebote von den Unternehmen. Die Betriebe sollten die fachlichen und kommunikativen Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern und als systematische Personalentwicklung vorantreiben. Dazu könnten zum Beispiel Sprachkurse gehören, die einen Bezug zur betrieblichen Praxis und der fachlichen Qualifizierung haben.


Dass das funktionieren kann, zeigt das Beispiel der HDW-Werft in Kiel. Dort absolvieren Beschäftigte mit Migrationshintergrund Deutschkurse zur Vorbereitung auf Schweißer-Prüfungen. Der Betriebsrat der Kieler Werft hatte erreicht, dass alle Schweißer mit Migrationshintergrund auf Kosten der HDW weitergebildet werden. Die Kurse sind individuell auf den einzelnen zugeschnitten. Die Bildungsmaßnahme findet nach der Arbeitszeit statt.
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