23. Ordentlicher Gewerkschaftstag
IG Metall öffnet sich für Solo-Selbstständige

Offen für Freiberufler und Schüler: Beim Gewerkschaftstag hat die IG Metall ihre Satzung neu justiert. Sie reagiert damit auf die digitale Revolution – und öffnet sich für die Fachkräfte von morgen.

22. Oktober 201522. 10. 2015


Sie planen neue Produktionslinien, reparieren Maschinen oder programmieren Software. Sie arbeiten Aufträge ab, haben aber selbst keine Angestellten: Die Zahl der Solo-Selbstständigen wächst rasant.

Oft hangeln sie sich von Projekt zu Projekt, ohne klar definierte Rechte. Die Folgen: ausufernde Arbeitszeiten, finanzielle Unsicherheit, fehlende soziale Absicherung, keine Mitbestimmung.

Die IG Metall will die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen und sogenannten Crowdworkern verbessern. Der Gewerkschaftstag hat deshalb beschlossen, Deutschlands größte Gewerkschaft für sie zu öffnen. Der Antrag dazu kam vom Vorstand. Die Delegierten stimmten zu.

In Paragraf drei der IG Metall-Satzung heißt es künftig:

„Selbstständige, die gewerblich oder freiberuflich ohne selbst Arbeitgeber zu sein, Tätigkeiten in Wirtschaftszweigen bzw. für Betriebe nach Maßgabe der §§ 1 und 3 sowie des Organisationskatalogs dieser Satzung erbringen, können Mitglieder der IG Metall werden.“

 

Michael Ebenau, Mitglied der Satzungsberatungskommission (SBK), hatte zuvor eindringlich für den Antrag geworben. „Solo-Selbständigkeit und Crowdworking vollziehen sich in einem weitgehend rechtsfreien Raum“, sagte er. „Es geht darum, Missbrauch dieser neuen Arbeitsformen zu unterbinden. Dazu braucht es die Mitgliedschaft in der IG Metall.“

 

IG Metall-Mitgliedschaft auch für Schüler

Die Satzungsänderung ergänzt bisherige Aktivitäten: Schon im Mai hat die IG Metall ein Online-Portal für Crowdworker etabliert. Dort können sich Solo-Selbstständige austauschen, beraten lassen und die Fairness von Arbeitgebern bewerten.

Auch mit Blick auf den Nachwuchs hat der Gewerkschaftstag die IG Metall-Satzung erweitert. In Zukunft können auch Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen Mitglieder der IG Metall werden.

Einzige Voraussetzung: der belegte Ausbildungsgang muss eine spätere Tätigkeit im Organisationsbereich der IG Metall ermöglichen oder die Schülerin bzw. der Schüler müssen eine Tätigkeit in diesem Bereich anstreben.

Die Satzungsänderung ermöglicht eine frühzeitige Mitliederbindung. Darauf zielt auch der Leiteintrag „Junge IG Metall“, über den die Delegierten beim Gewerkschaftstag ebenfalls abstimmen. Wichtige Punkte: Stärkere Ansprache von kaufmännischen Azubis und Studierenden, Ausbau der Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

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