IG Metall und Südwestmetall schließen Tarifvertrag zur Kurzarbeit
Tarifvertrag Kurzarbeit und Beschäftigung wird fortgeführt

IG Metall und Südwestmetall haben einen Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung abgeschlossen. Damit wurden die tariflichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Firmen auch bei einem Abschwung Arbeitsplätze sichern können. Die Tarifparteien fordern nun, dass die Bundesregierung die ...


20. Januar 201220. 1. 2012


... gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit wieder in Kraft setzt.

Der in der letzten Tarifrunde geschlossene Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie wird fortgesetzt. Darauf einigten sich die IG Metall und Südwestmetall. „Damit haben wir unsererseits die tariflichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Betriebe auch in einem künftigen Abschwung Beschäftigung sichern können“, sagte IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann in Stuttgart.


Der neue Tarifvertrag zur Kurzarbeit und Beschäftigung (TV KB) regelt für den Fall der Kurzarbeit den Zuschuss, den der Arbeitgeber den Beschäftigten zum gekürzten Monatsentgelt und zum Kurzarbeitergeld gewährt. Dabei wurden die Regelungen des bisherigen Tarifvertrags zu Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung (TV KQB) überarbeitet und angepasst.

Der Tarifvertrag tritt zum 1. Februar 2012 in Kraft. Er soll zunächst eine Laufzeit von vier Jahren haben. Die tarifliche Kurzarbeit bildet dabei neben dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und der gesetzlichen Kurzarbeit weiterhin die dritte Säule der Beschäftigungssicherung in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie. Das erzielte Verhandlungsergebnis kann nach Zustimmung der jeweiligen Gremien unmittelbar in Kraft treten.


Die IG Metall und der Arbeitgeberverband weisen jedoch darauf hin, dass die tariflichen Bestimmungen zur Kurzarbeit unbedingt durch gesetzliche Regelungen flankiert werden müssten. Nun sei die Bundesregierung am Zug. Die Tarifparteien forderten die Bundesregierung auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Maßnahmenpaket der erweiterten Kurzarbeit als Instrument weiter besteht und jederzeit über einen Kabinettsbeschluss in Kraft gesetzt werden kann. „In einer Notsituation dauert es zu lange, bis eine solche Regelung durch das gesamte parlamentarische Gesetzgebungsverfahren geschleust ist“, sagten Hofmann und Dulger, Südwestmetall-Chef.

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