Tag der Menschenrechte
Menschrechte sind unverzichtbar

Menschenrechte drücken Ansprüche aus, die kein Mensch anderen verweigern darf, wenn er sie als Personen anerkennt, die ein Recht darauf haben, nicht unterdrückt und illegitim beherrscht zu werden. Sie stehen universell, unveräußerlich und unteilbar jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu. ...

10. Dezember 201010. 12. 2010


... Sie sind als Einsprüche gegen „unmenschliche“ und die Menschenwürde verletzende Politiken und Herrschaftsstrukturen entstanden, und ihr ursprünglicher Sinn ist ein emanzipatorischer.

Selbstverständlich sind auch die Menschenrechte Produkt einer historischen und kulturellen Konstellation. Sie stammen aus dem Humanismus und der Aufklärung. Vorläufer sind die englische Magna Carta von 1215 und die Bill of Rights von 1689, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolution 1798 und die amerikanische Bill of Rights von 1789. 1948 wurde am 10. Dezember durch die UN-Generalversammlung die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verabschiedet.

Gültigkeit der Menschenrechte
Dieser Kontext führt in den aktuellen Debatten immer wieder zu einer Relativierung oder veränderten Begründung der Gültigkeit der Menschenrechte. Zum einen wird unter dem Stichwort „Eurozentrismus“ die universale Gültigkeit bezweifelt und zum anderen wird mit Verweis auf die christliche Traditionen Europas diese Rechte in Abhängigkeit von religiösen Voraussetzungen gebracht. Dabei aber muss man sehen, dass die heute oft vertretene Überzeugung, die Menschenrechte seien eine „Errungenschaft“ des Christentums, irreführend ist. Sie waren eine Errungenschaft innerhalb des Christentums und wurden in der Regel gegen die herrschende Lehre erkämpft. Die Kritik am Eurozentrismus, also der Verweis, diese Werte seien vor allem im Westen entstanden und könnte schon alleine deshalb nicht weltweit gelten greift ebenfalls zu kurz. Obwohl partikular entstanden drücken die Menschenrechte zugleich aber auch eine allgemeine Wahrheit aus. Sie sind ein kritischer Begriff, der Unrecht weltweit deshalb kritisieren kann, weil er, die Begründung dieser Rechte vorsätzlich einer bestimmten religiösen und kulturellen Relativierung entzieht.
 



Die IG Metall kämpft gegen schwerwiegende Verletzungen der Rechte eines jeden Menschen, wie zum Beispiel dem Recht auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Als Gewerkschaft engagieren wir uns in besonderem Maße für die Durchsetzung gewerkschaftlicher Rechte. Denn: Gewerkschaftsrechte sind Menschenrechte!

Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet unmissverständlich:
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

 

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