Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeitergeld
Förderung bis März 2012 verlängert

Auch im nächsten Jahr erstatten die Arbeitsagenturen die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an voll. Das hatte die IG Metall vehement gefordert. Heute gab die Bundesregierung grünes Licht: Diese Regelung soll bis 2012 weiter gelten.


21. April 201021. 4. 2010


Eigentlich sollte sie Ende 2010 auslaufen. Doch das hätte Kurzarbeit für Krisenbetriebe ab 2011 um etwa ein Drittel teurer gemacht. Darum wollte die IG Metall, dass die Regelung bis Mitte 2012 bestehen bleibt. Denn sie rechnet damit, dass die Krise noch so lange anhalten wird. Die Regierung will sie jedoch nur bis Ende März 2012 fortführen – ein Zugeständnis der Unionsparteien an die FDP, die die ganze Verlängerung nicht wollte.

Die Liberalen boxten in dem Regierungsentwurf auch durch, dass die tarifliche Kurzarbeit nicht gefördert wird. Das ist die Arbeitszeitverkürzung mit Teilentgeltausgleich, die die IG Metall in der jüngsten Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie durchgesetzt hat. Die IG Metall will, dass auch dieser Entgeltausgleich von Sozialabgaben befreit wird. Die Bundesagentur für Arbeit hatte das auch befürwortet und erklärt, dass es ihren Geldtopf „nur marginal belastet“.

IG Metall bleibt dran
Das letzte Wort hat der Bundestag. Die IG Metall will jetzt Überzeugungsarbeit leisten, damit das Parlament beschließt, auch den Teillohnausgleich zu fördern.