Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Alles rund um Deinen ArbeitsplatzArbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.


Urlaubsanspruch

Wer hat Urlaubsanspruch?
Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende haben in jedem Kalenderjahr einen gerichtlich einklagbaren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dieser Urlaubsanspruch entsteht in jedem Jahr neu, unabhängig davon, ob und wieviel Urlaub der Arbeitnehmer im letzten Urlaubsjahr hatte. In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen.

Was bringt ein Tarifvertrag hier?
Zugunsten des Arbeitnehmers kann von den gesetzlichen Bestimmungen durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abgewichen werden. Ist die Abweichung für den Arbeitnehmer ungünstig, ist dies nur durch Tarifvertrag möglich.

Kann ich Urlaub übertragen?
Der Urlaub muß grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur möglich, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Teilurlaub ist auf Verlangen des Arbeitnehmers auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.