CDU jetzt auch für Mindestlohn
Und sie bewegt sich doch – aber nicht weit genug

Die IG Metall begrüßt den Vorstoß von Kanzlerin Angela Merkel zum Mindestlohn. Er gehe in die richtige Richtung, sei aber noch nicht ausreichend. Außerdem müsse die Regierung jetzt auch die gleiche Bezahlung der Leiharbeitnehmer regeln.

14. November 201114. 11. 2011


„Es ist gut, dass die CDU erkannt hat, dass mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt hergestellt werden muss“, kommentiert Detlef Wetzel, der Zweite Vorsitzende der IG Metall, die Kehrtwende der Union beim Mindestlohn. Die Gewerkschaften und die Oppositionsparteien fordern ihn schon lange. Auf ihrem heute beginnenden Bundesparteitag will jetzt auch die CDU bundesweite Lohnuntergrenzen beschließen. Die IG Metall und die DGB-Gewerkschaften bewerten es positiv, dass die Unionsparteien inzwischen zu der Einsicht gekommen sind, dass Mindestlöhne notwendig sind. Die Art, wie die die Union sie umsetzen will, lässt allerdings aus Sicht der IG Metall zu wünschen übrig.


Gesetzlicher Mindestlohn besser

Die CDU will, dass eine Kommission die jeweilige Lohnuntergrenze aushandelt. In ihr sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sitzen. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber den Mindestlohn durch ihr Veto blockieren können. Da die Arbeitgeber generell gegen Mindestlöhne sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Mindestlöhne torpedieren, groß oder dass sie eine Lohnuntergrenze befürworten, die viel zu niedrig ist. Das Unionskonzept gibt keine Antworten darauf, was in einem solchen Fall passieren soll. Deshalb schafft Klarheit nur ein gesetzlicher Mindestlohn.

Sieben Euro sind zu wenig

Die Debatte darüber, den Mindestlohn am Tarifabschluss der Zeitarbeit zu orientieren, ist vom Tisch. Das ist gut so. Denn bei der Leiharbeit liegt der Mindeststundenlohn seit Anfang November bei 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen. In vielen Fällen liegen die Löhne in der Leiharbeit zurzeit oft bis zu 40 Prozent unter den Tarifniveaus der Einsatzbetriebe. Das ist aus Sicht der IG Metall viel zu niedrig, um Armutslöhne wirksam bekämpfen zu können und Löhne durchzusetzen, die die Existenz sichern. Die IG Metall fordert als „Einstieg“ mindestens 8,50 Euro. Das haben die Delegierten des Gewerkschaftstages im Oktober in einem eindeutigen Beschluss bestätigt.

Vorrang für Tarifverträge

Als positiv wertet die IG Metall, dass auch die CDU sagt: (Flächen-)Tarifverträge sollen grundsätzlich Vorrang haben. Ein allgemeiner Mindestlohn darf nicht bessere tarifliche Mindestlöhne aushebeln. Die Position der IG Metall ist: Nur in Branchen, in denen es keine flächendeckenden Tarifverträge gibt, soll es andere Lösungen geben. So sollen in Branchen, in denen für einzelne Gebiete Tarifverträge angeschlossen wurden, die tariflichen Mindestentgelte leichter als bisher für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Dann gelten sie bundesweit für die gesamte Branche. Für Branchen, in denen es entweder gar keine Tarifverträge gibt oder wo die niedrigsten Tarifentgelte das Existenzminimum nicht absichern (wie im Friseurhandwerk oder bei Wachdiensten), sollte ein gesetzlicher Mindestlohn gelten. Ihn müsste das Parlament beschließen.


Löhne bei Leiharbeit verbessern

Detlef Wetzel fordert von den Regierungsparteien auch bessere gesetzliche Regelungen zur Leiharbeit. Sie sollen die Unternehmen zwingen, Leiharbeitnehmern die gleichen Entgelte wie den Stammbeschäftigten zu zahlen.

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