Bürgerversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Arbeitnehmer werden durch Kopfpauschale stärker belastet

Die Regierung will das Gesundheitssystem reformieren. Gesundheitsminister Philip Rösler wirbt daher stetig für seine Idee der Kopfpauschale. Bei diesem Modell sollen alle Bürger – unabhängig davon, wie viel Einkommen sie haben – den gleichen Beitrag bezahlen. Und der Arbeitgeberanteil nicht ...

10. März 201010. 3. 2010


... mehr angehoben werden. Das ist ungerecht. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, erklärt, warum das so ist.

Im Koalitionsvertrag haben es CDU/CSU und FDP vereinbart: sie wollen einen Systemwechsel bei der Finanzierung der Gesundheit. Nach ihren Plänen soll es künftig einkommensunabhängige Prämien – Kopfpauschalen – geben. Der Arbeitgeberbeitrag soll eingefroren werden. Was sich technisch anhören mag, hat für die Arbeitnehmer große Risiken: Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssten in Zukunft alle Kostensteigerungen alleine finanzieren – und dies über die einheitliche Kopfpauschale, die völlig unabhängig vom individuellen Einkommen berechnet wird.

Kopfpauschale verzichtet auf soziale Friedensformel
Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Experte für Sozialpolitik, sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch: „Mit dem ’Einfrieren’ der Arbeitgeberbeiträge würde sichergestellt, dass alle kommenden Kostensteigerungen im Gesundheitssystem ausschließlich den Versicherten aufgebürdet werden. Die Arbeitgeber hingegen bleiben nicht nur von zukünftigen Kostensteigerungen verschont. Sie verlieren zugleich jegliches Interesse an einer Begrenzung der Ausgaben und damit an der Hebung zweifelsohne vorhandener Effizienz- und Wirtschaftlichkeitspotenziale im GKV-System! Das heißt: Das neue Finanzierungssystem wird sich als strukturelle Innovationsblockade im Gesundheitssystem erweisen.“

So geht’s gerechter
Vor allem die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland würden von einem solidarischen Gesundheitssystem profitieren, erklärt Urban. Mit diesem Ansatz plädieren der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ausdrücklich für eine umfassende Reforminitiative hinsichtlich der Gesundheitspolitik. Folgende Maßnahmen könnten das System demnach gerechter machen:

  • Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in Versicherungspflicht und Versicherungsschutz (Vollversicherung) der GKV: Heute können sich bestimmte Personengruppen wie Beamte, Besserverdienende oder Selbstständige der Solidargemeinschaft entziehen und bei gleichen Leistungen geringere Beiträge bezahlen.
  • Verbreiterung der Beitragsbasis: Bislang werden nur Erwerbseinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (heute: 3750 Euro) verbeitragt. Bei einem Beitragssatz von 14,9 Prozent zahlt ein Versicherter mit einem Bruttoarbeitseinkommen von bis 3750 Euro 7,9 Prozent, bei einem Einkommen von 7000 Euro nur 4,1 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze sollte daher auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben werden und die Kriterien der Beitragsbemessung auf andere Einkunftsarten ausgeweitet werden.
  • Wiederherstellung der realen Parität zwischen Kapital und Arbeit: Derzeit gibt es jede Menge Zusatzbelastungen für Patienten und Versicherte. Dazu zählen der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, die diversen Formen der so genannten Selbstbeteiligung bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie die kassenindividuellen Zusatzbeiträge, die die Versicherten neben ihrem Anteil am allgemeinen Beitragssatz zu entrichten haben. Um das zu verbessern sollte der einseitige Versichertenbeitrag und die vielfältigen Zuzahlungsregeln abgeschaftt werden.
  • Neujustierung von Beitragsmitteln und Steuern im Gesundheitssystem: 2010 werden 15,5 Milliarden Steuermittel in den Gesundheitsfonds eingespeist. Bisher gibt es dafür keinerlei Bestimmungen. Zuschüsse werden von Politik und Parteien nach eigenem Ermessen gewährt. Hier müssen dringend Kriterien erarbeitet werden.
  • Neues Kooperationsmodell von GKV und PKV: Wenn alle Bürger in der GKV versichert sind, verändert sich der Gesundheitsmarkt. Die GKV würde eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung aller Versicherten gewährleisten, wie es heute schon im § 70 SGB V heißt. Und die private Krankenversicherung? Für sie bliebe das Feld der Zusatzversicherung für Leistungen, die über eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung hinausgehen.


Für Urban steht eines fest: „Jenseits aller Detailfragen stehen wir vor einer grundlegenden Auseinandersetzung, wohin sich unser Gesundheitssystem entwickeln soll. Auf der einen Seite steht der Ausstieg aus dem Solidarsystem Krankenversicherung mit wachsenden Kosten für Versicherte und Patienten und Klientelpolitik für Ärzte und Pharmaindustrie. Auf der anderen Seite steht ein solidarisches Finanzierungsmodell, mit dem das Gesundheitswesen dauerhaft auf eine tragfähige Grundlage gestellt, die Qualität der Versorgung verbessert und die vorhanden Ressourcen effizient eingesetzt werden.“ Die Vorschläge der Gewerkschaften sind ein Anfang.

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