Was bringt das Familiengeld?
Schluss mit der Hetze zwischen Job und Kita

Eltern von kleinen Kindern sind oft besonders belastet und klagen über Zeitnot. Schon ein paar Stunden weniger Arbeitszeit pro Woche könnte sie spürbar entstressen. Die IG Metall begrüßt die Idee, Eltern mit einem Familiengeld zu unterstützen, als echte Wahlfreiheit.

26. April 201726. 4. 2017


Die richtigen Schuhe erwischt, die Unterlagen für die Sitzung in der Tasche verstaut und mit einem Spurt zur Kita: Für junge Eltern beginnt der Tag oft mit olympischem Hürdenlauf und neuen Rekorden, mit Endspurt und Punktlandung. Jede Sekunde ist wertvoll und zwischen Kindern und Beruf bleibt kaum eine Sekunde, um durchzuatmen. Wem da die Puste wegbleibt, tritt an einer Stelle kürzer -Mütter im Beruf, Väter bei ihren Kindern.

Zufrieden sind damit oft beide nicht. Viele teilzeitbeschäftigte Frauen würden gern länger arbeiten, viele vollzeitbeschäftigte Männer wünschen sich mehr Zeit mit ihren Kindern. Familienministerin Manuela Schwesig will Eltern das Leben erleichtern und schlägt ein Familiengeld vor. Verringern Eltern ihre Arbeitszeit auf 28 bis 36 Stunden pro Woche, sollen sie für Kinder bis zum 8. Lebensjahr bis zu zwei Jahre lang je 150 Euro pro Monat erhalten. Die Ministerin hält das Familiengeld auch für ein geeignetes Modell, um Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen zu unterstützen.

Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall, begrüßt den Vorschlag der Ministerin als Schritt in die richtige Richtung. Es sei überfällig, Eltern und Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, eine Zeit lang finanziell zu unterstützen. Schließlich übernähmen sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Die Zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, sieht in der Familienarbeitszeit ein echtes Stück Wahlfreiheit. „Der Vorschlag von Frau Schwesig fördert eine faire, partnerschaftliche Aufgabenverteilung zwischen Frauen und Männern“, sagte Benner. Hofmann wies darauf hin, dass Geld allein nicht ausreiche. „Eltern und Menschen mit Pflegeaufgaben müssen einen verbindlichen Anspruch haben, nicht nur über die Länge der Arbeitszeit, sondern auch über deren Lage und Verteilung mitzubestimmen. Das kann nur tariflich geregelt werden – genau das gehen wir an.“

Neu auf igmetall.de

Newsletter bestellen