ZF Friedrichshafen: Betriebsrat ausgezeichnet
Betriebsrat der ZF Friedrichshafen gewinnt Betriebrätepreis

Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ hat erstmalig den „Deutschen Betriebsrätepreis“ verliehen. Bronze ging an den Betriebsrat der Vacuumschmelze Hanau, Silber jeweils an den Betriebsrat von Audi in Ingolstadt und der ZF Friedrichshafen. Gold erhielt der Betriebsrat von Karstadt.

19. Oktober 200919. 10. 2009


Der Betriebsrat der ZF Friedrichshafen hat mit einem solidarischen Maßnahmenpaket den Deutschen Betriebsrätepreis in Silber gewonnen.

Das Maßnahmenpaket
ZF ist ein weltweit führender Automobilzulieferkonzern für Antriebs- und Fahrwerktechnik. Mehr als 2500 der 8500 ZF-Beschäftigten in Friedrichshafen sind krisenbedingt in Kurzarbeit, andere Bereiche, beispielsweise die Eisenbahntechnik, boomen bei ZF nach wie vor. Um die Krise zu bewältigen, entwickelte der Betriebsrat ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Befristete Verträge werden bis Juli 2010 verlängert, Auszubildende und Studenten der Berufsakademie 2009 übernommen. Auszubildende sind von der Kurzarbeit ausgenommen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rentennähe gibt es ein Abfindungsprogramm. Beschäftigte in Kurzarbeit wird anteilig ein ausgleichender Zuschuss gezahlt. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Zukunft fit zu machen, wurden ein- bis dreijährige Qualifizierungsprogramme entworfen, für Studierwillige gibt es Stipendien. Ein Beschäftigungssicherungsfonds finanziert diese Maßnahmen.

Solidarischer Fonds
In den Fonds zahlte das Unternehmen knapp sechs Millionen Euro ein, und Führungskräfte verzichteten zugunsten des Fonds auf eine Erhöhung ihrer Bezüge. Die Beschäftigten spendeten jeweils 15 Stunden aus ihren Zeitkonten, viele gaben freiwillig mehr. Die Einsparungen durch die Verschiebung der zweiten Tariferhöhung wurden zweckgebunden eingezahlt. „Das Geld geht an die Mitarbeiter und nicht in die Taschen des Arbeitgebers“, betont Achim Dietrich-Stephan, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender. Inzwischen verfügt der Fonds über einen zweistelligen Millionenbetrag. Arbeitgeber und Betriebsrat entscheiden paritätisch über die Verwendung der Mittel.

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